Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Landesgeschäftsstelle Bayern

bpa begrüßt finanzielle Hilfen für Pflegeeinrichtungen in Bayern

(München) - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) lobt die finanziellen Hilfen des Freistaats Bayern für Pflegeeinrichtungen, die infolge der Corona-Pandemie erhebliche Einbußen haben. "Mit den finanziellen Hilfen für Pflegeeinrichtungen sorgt die Landesregierung dafür, dass die Versorgung in Bayern stabil bleibt. Viele Pflegeeinrichtungen sind nach wie vor noch nicht wieder voll belegt und müssen deshalb seit Monaten Ausfälle bei der Erstattung der Investitionskosten verkraften. Das bringt viele kleine und mittelständische Pflegeunternehmen an ihre Grenzen. Die Entscheidung des Ministerrates ist ein klares Signal der Wertschätzung für die Pflegeunternehmen im Freistaat. Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Hilferufe aus der Praxis gehört und entsprechend gehandelt", so der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri. Zunächst galt die Regelung ausschließlich für Tagespflegeeinrichtungen; jetzt wurden auch Heime und Kurzzeitpflegen einbezogen.

Der Leiter der bayerischen bpa-Landesgeschäftsstelle Joachim Görtz ergänzt: "Die Pflegeeinrichtungen haben in den vergangenen Monaten enormes Engagement beim Schutz ihrer Bewohnerinnen und Bewohner und bei der Umsetzung der coronabedingten Auflagen gezeigt. Noch heute können mit Blick auf den Infektionsschutz viele Häuser nicht voll belegt werden, weil Ausweichbereiche und Schutzzonen vorgehalten werden müssen. Mit den finanziellen Hilfen wird nun sichergestellt, dass Pflegeeinrichtungen nicht in wirtschaftliche Probleme geraten, weil sie den Infektionsschutz ernst nehmen. Für unsere Mitgliedsunternehmen ist das eine erfreuliche Nachricht in schweren Zeiten."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Landesgruppe Bayern Pressestelle Westendstr. 179, 80686 München Telefon: (089) 8 90 44 83 2-0, Fax: ()

(sf)

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