Pressemitteilung | Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V.

Breitschwert: „Das Kraftfahrzeuggewerbe braucht Sicherheit bei der Verwendung der roten Kennzeichen“ / Bayerischer Kfz-Präsident wendet sich an Innenminister Günther Beckstein

(München) - „Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) hat die Verwendung von roten Kennzeichen, so genannten Händler- und Oldtimerkennzeichen, negativ verändert.“ Dieser Meinung ist der Präsident und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern Klaus Dieter Breitschwert, MdL: „Die Auslegung des Bayerischen Innenministeriums zur neuen FZV schränken die Tätigkeiten des Kraftfahrzeughandels sehr stark ein. Gerade die Fahrten zur Anregung der Kauflust sind wichtige Impulse für positive Kaufentscheidungen.“

Breitschwert fordert daher in einem Schreiben an den bayerischen Innenminister, darauf hinzuwirken, dass Kunden, die mit roten Kennzeichen Probefahrten machen, nicht von der Polizei zu Ordnungswidrigkeiten herangezogen werden.

In einem Pressetext erklärte das bayerische Innenministerium, dass nur noch bei konkreter Kaufabsicht eines Kunden ein Fahrzeug mit roten Kennzeichen herausgegeben werden dürfe, ansonsten seien Ordnungswidrigkeiten die Folge.

Die Streichung der Passage, dass die roten Kennzeichen auch für „Fahrten zur Anregung der Kauflust von Privatpersonen“ zu verwenden sind, hat nach Meinung des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern keine relevante Auswirkung auf die Praxis, da Probefahrten, auch von Kunden, weiterhin gestattet seien. § 2 Nr. 23 der neuen FZV definiere, dass Probefahrten auch weiterhin Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs seien.

Ob hierzu eine konkrete Kaufabsicht des Kunden notwendig sei, erschließe sich hieraus nicht. Auch sei über den Zeithorizont eines solchen Gebrauchsnachweises nichts ausgesagt.

Aus Sicht des Gewerbes – so Breitschwert – sei es vielmehr oftmals angezeigt, dem Kunden auch ohne konkrete Kaufabsicht ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, damit der Kunde die möglicherweise noch nicht geahnte Gebrauchsfähigkeit erkenne und das Fahrzeug anschließend erwerbe.

Breitschwert: „Aus diesem Grund können wir die Pressemitteilung des Innenministeriums nicht nachvollziehen, zumal die Überprüfung durch die Polizei zur Frage der Konkretheit der Kaufabsicht nicht gesichert ist. Es ist aus Sicht unseres mittelständischen Gewerbes enorm wichtig, dass unsere Betriebe Sicherheit bei der Verwendung roter Kennzeichen haben, vor allem, dass Fahrzeuge mit solchen Kennzeichen wie bisher auch an Kunden vergeben werden dürfen. Die Kraftfahrzeugbranche hat aktuell durch die Mehrwertsteuerdelle und die Umweltdiskussion bereits starke Rückgänge zu verkraften. Die Einschränkung der Anregung der Kauflust durch Probefahrten kann weitere negative Folgen für Unternehmen und damit Arbeitsplätze haben. Dies gilt es zu verhindern!“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V. Pressestelle Goethestr. 17, 80336 München Telefon: (089) 5126770, Telefax: (089) 51267777

(el)

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