Pressemitteilung | (ABVP) Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. - Bundesgeschäftsstelle

BSG–Urteil eröffnet Perspektiven

(Hannover) - Der ABVP begrüßt das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Rechtmäßigkeit eines Aufrufs zur Rückgabe von Kassenzulassungen durch einen Verband von Leistungserbringern.

Der Sachverhalt: Die AOK des Saarlandes hatte den saarländischen Verband für Physiotherapie (ZVK) verklagt, weil dieser seine Mitglieder aufgefordert hatte, nach dem Scheitern der Vertragsverhandlungen über eine neue Vergütungsvereinbarung die Zulassung kollektiv zurückzugeben und Versicherte (der AOK) nur noch auf Privatrezept zu behandeln (BSG vom 26.09.2001). Die Mitglieder der ZVK sind diesem Aufruf weitgehend gefolgt. Die AOK sah sich daraufhin gezwungen, die von den Versicherten verauslagten Beträge diesen zu erstatten, obwohl sie über den bisherigen Sätzen lagen.

Das BSG: Die Empfehlung des ZVK “entsprach der Rechtslage und den legitimen Interessen der Mitglieder des Beklagten, die sich wegen der marktbeherrschenden Stellung der Klägerin zur Herstellung der Verhandlungsparität zu einem kollektiven Vorgehen veranlaßt sahen”.

Der ABVP werte dieses Urteil als bahnbrechend für die Zukunft von Vertragsverhandlungen mit marktbeherrschenden Kassen. Heiner Schülke, Sprecher des ABVP–Vorstands: “Voraussetzung ist allerdings der Schulterschluß der Verbände und damit der Verzicht auf Eigenprofilierung zu Lasten des Nachbarverbandes. Solange dies nicht gelingt, liegt alle Macht bei den Kassen.” Der ABVP sei zum Gespräch bereit.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Roscherstr. 13 A 30161 Hannover Telefon: 0511/338980 Telefax: 0511/3389898

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