Pressemitteilung | Unternehmensverband Östliches Ruhrgebiet e.V.

Bürgerversicherung ist kein geeignetes Mittel für die notwendige Strukturreform im Gesundheitswesen

(Dortmund) - Die Bürgerversicherung als Krankenkasse für alle rückt näher. Mit der geplanten Einführung einer Zwangskasse für alle hat die Bundesregierung ein weiteres Mal die Chance vertan, die notwendige Strukturreform im Gesundheitswesen zu beginnen.

Bürgerversicherung bedeutet, dass alle Einkommen künftig zur Beitragsbemessung herangezogen werden. Es ist völlig egal, ob es sich um Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder um Kapitalerträge handelt.

Ein niedrigerer Beitragssatz errechnet sich vor allem aufgrund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Belastet werden damit Verdienste jenseits von 3.450 € im Monat. Damit steigen die Arbeitskosten ausgerechnet in den Unternehmen, die mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an gut qualifizierten Arbeitnehmern besonders dynamisch wachsen könnten.

Die Bürgerversicherung versucht, zusätzliche Mittel ins marode System zu pumpen. Sie wirkt wie eine Steuer: Der Zusammenhang von Preis und Leistungsanspruch wird verschleiert. Effienzsteigernde Wettbewerbsanreize werden gemindert, obwohl die gesetzliche Krankenversicherung vorrangig an überproportional steigenden Ausgaben je Versicherten leidet. Es wird deutlich, dass es diesem angeblich zukunftsweisenden Reformansatz lediglich um die Erhöhung der Einnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen handelt. Für die Versicherten handelt es sich damit um eine versteckte Beitragserhöhung.

Ansätze für eine signifikante Beschränkung bei den Ausgaben sind nicht erkennbar. Außerdem ist es ein Irrglauben anzunehmen, dass die Arbeitskosten dauerhaft sinken würden. Nach wie vor werden die Beiträge zum weitaus größten Teil aus Arbeitsentgelten bestritten. Selbst ein kurzfristig leicht verringerter Beitragssatz wird vom überproportionalen Ausgabenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung schon in kurzer Zeit wieder auf das derzeitige Niveau gehoben – eine dauerhafte Arbeitskostenentlastung tritt nicht ein.

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmensverbände für Dortmund und Umgebung Prinz-Friedrich-Karl-Str. 14, 44135 Dortmund Telefon: 0231/9520520, Telefax: 0231/95205260

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