Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Bundesverband Deutscher Stiftungen fordert bundeseinheitliches Stiftungsregister - Stiftungen für mehr Transparenz / Aktuelle Befragung des Bundesverbandes: Fast drei Viertel der Stiftungen befürworten ein bundeseinheitliches Stiftungsregister mit Publizitätswirkung / Einführung eines unbürokratischen digitalen Stiftungsregisters könnte Stiftungen entlasten / Umfrage zeigt auch: Mehr Stiftungen könnten schon jetzt Satzungen oder Freistellungsbescheide veröffentlichen

(Berlin) - Eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zeigt: Fast drei Viertel der befragten Stiftungen befürworten die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Stiftungsregisters. Dies fordert der Bundesverband seit Langem von der Politik.

Anlässlich der zweitägigen Innenministerkonferenz, die heute in Quedlinburg stattfindet, betont der Bundesverband Deutscher Stiftungen daher seine Forderung, im Rahmen der bevorstehenden Stiftungsrechtsreform eine digitalbasierte Registerlösung mit Publizität einzuführen. Dies reduziert die bürokratische Last, mit der sich viele Stiftungen auf Grund der aktuellen Rechtslage konfrontiert sehen.

"Die gegenwärtige rechtliche Situation in Bezug auf die Legitimation rechtsfähiger Stiftungen im Rechtsverkehr ist höchst unbefriedigend. Der daraus resultierende Verwaltungsmehraufwand schränkt insbesondere kleine Stiftungen mit ehrenamtlich Tätigen erheblich ein. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen fordert daher nachdrücklich von der Bundesregierung, ein digitalbasiertes bundesweites Stiftungsregister mit Publizitätswirkung einzurichten. Überlegungen, zusätzliche Bezeichnungen wie die Abkürzung 'SbR' für Stiftungen bürgerlichen Rechts einzuführen, erhöhen den bürokratischen Mehraufwand noch dazu, anstatt die Rechtslage zu vereinfachen", so Prof. Dr. Stephan Schauhoff, Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Zwar ist die Mehrheit der Stiftungen für ein Stiftungsregister, doch zeigt die Befragung auch, dass nur knapp 60 Prozent der befragten Stiftungen ihre Satzung und nicht mal ein Drittel ihren jüngsten Freistellungsbescheid online gestellt haben. Satzung und Freistellungsbescheid zu veröffentlichen, sind zwei einfache Schritte für mehr Transparenz, solange das Stiftungsregister noch nicht eingeführt ist. Dies gehört heute schon zu den Anforderungen, die Unterzeichner der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" erfüllen müssen. Laut der aktuellen Umfrage geben außerdem weniger als die Hälfte der Stiftungen auf der eigenen Internetseite Auskunft zu den Stiftungsfinanzen.

Über das StiftungsPanel

Die Umfrage fand online im November 2017 statt. Befragt wurden Stiftungen, die beim StiftungsPanel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen registriert sind. An der Befragung beteiligt haben sich 45 Prozent der in diesem Zeitraum 553 registrierten Teilnehmenden des Stiftungspanels. Mit dem StiftungsPanel erforscht der Wissenschaftliche Dienst des Bundesverbandes die Stiftungslandschaft. Hier können Stiftungen schnell und einfach ihre Meinung zu aktuellen Themen einbringen. Träger des StiftungsPanels ist der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Es wird von der Software AG - Stiftung gefördert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. Katrin Kowark, Mauerstr. 93, 10117 Berlin Telefon: (030) 8979470, Fax: (030) 89794711

(sy)

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