Pressemitteilung | Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)

BVDM fordert eine Liberalisierung der Sortimente für den Saisonschlussverkauf

(Köln) - Daran gibt es bei Handel und Verbrauchern keinen Zweifel: Polstermöbel sind modische Produkte. Darum fordert der Möbelhandel die Öffnung des Sommer- und Winterschlussverkaufs für seine Polstermöbel-Mode. Denn nicht nur Teppiche und Matratzen, sondern zahlreiche weitere Sortimente des Möbel- und Einrichtungsfachhandels bedürfen einer regelmäßigen Lagerbestandsbereinigung.

Dieser Tatsache soll Rechnung getragen werden, meint die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels (BVDM). Sie beschloss, in einer Resolution die Liberalisierung der Sortimente für den Saisonschlussverkauf von Politik und Verbänden zu fordern.

"Es ist für uns unverständlich, dass unsere Unternehmen mit Teppichen, Matratzen und Textilien werben müssen, um insgesamt Platz für die Ware der kommenden Saison und Mode zu schaffen", formuliert BVDM-Präsident Günther Härtl. Das Dilemma des Handels ist zudem ein echter Nachteil für den Verbraucher. Denn er kann vom Handel nicht über entsprechende saisonbedingte "Schlussverkäufe" der Polstermöbel-Mode aufmerksam gemacht werden. Auch wenn Teppiche, Matratzen und Heimtextilien längst zum Standardsortiment des Möbel- und Einrichtungs-Fachhandels gehören, sollte bei der anstehenden Novellierung des UWG den Veränderungen im Handel Rechnung getragen werden.

Grundsätzlich hat der BVDM keine Einwände gegen eine weitestgehende Liberalisierung oder sogar völlige Freigabe der Sortimente für den Winter- und Sommerschlussverkauf, wobei er grundsätzlich die Bündelung des Abverkaufs zu zwei Terminen im Jahr befürwortet. Nur so können die notwendigen Impulse für den Handel wie auch bei den Verbrauchern gegeben werden. Eine völlige Abschaffung des generellen Sonderverkauf-Verbots sieht der BVDM jedoch nicht als notwendig an. Auch in diesem Punkt stimmt er mit der Position des Bundes-verbandes des Textileinzelhandels (BTE) überein.

Der BVDM fordert die Einzelhandelsverbände und die Industrie- und Handelskammern auf, diese Position der mit 25 Mrd. € umsatzstarken Branche bei der Novellierung zu berücksich-tigen und den Verbrauchern wie auch den Handelsunternehmen eine klare Orientierung zu geben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels e.V. (BVDM) Mitglied des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels Frangenheimstr. 6 50931 Köln Telefon: 0221/403142 Telefax: 0221/4009396

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