Pressemitteilung | Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm)

bvdm informiert über die Zukunft quecksilberhaltiger Lampen in der Druckindustrie

(Berlin) - Die bvdm-Publikation "Verwendung quecksilberhaltiger Lampen in der Druckindustrie" informiert ausführlich über die für Druckereien relevanten neuen EU-Vorgaben der RoHS-Richtlinie, nennt Fristen und entsprechenden Handlungsbedarf. Weiterhin zeigt sie Vor- und Nachteile der LED-Alternativen auf und gibt Empfehlungen zur Umstellung.

Die EU-Kommission regelt über die europäische RoHS-Richtlinie, dass bestimmte schädliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu vermeiden sind (RoHS = Restriction of Hazardous Substances). So dürfen u. a. quecksilberhaltige Lampen grundsätzlich nicht in Verkehr gebracht werden - es sei denn, sie fallen unter eine Ausnahmeregel. Diese betreffen beispielsweise Leuchtstoffröhren zur Decken- und Regalbeleuchtung, Normlichtröhren sowie UV-Strahler zur Druckfarbenhärtung oder Siebbelichtung. Die Ausnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf an den wissenschaftlich-technischen Fortschritt angepasst. Kommt die EU-Kommission dann zu der Auffassung, dass für einen bestimmten Lampentyp geeignete quecksilberfreie Alternativen zur Verfügung stehen, läuft die betreffende Ausnahme nach einer Übergangsfrist von mindestens 12 und höchstens 18 Monaten aus. Ansonsten kann die Ausnahmeregel und damit die Genehmigung, die Lampen in Verkehr zu bringen, um bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) Pressestelle Friedrichstr. 194-199, 10117 Berlin Telefon: (030) 2091390, Fax: (030) 209139113

(ss)

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