Pressemitteilung | (BVPA) Bundesverband professioneller Bildanbieter e.V.

BVPA begrüßt Aufstellen erster Vergütungsregeln für freie Fotojournalisten, verneint aber Anwendbarkeit für Bildagenturen und kritisiert die niedrigen Vergütungssätze

(Berlin) - Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive eV. (BVPA) begrüßt die Aufstellung erster Vergütungsregeln für freie Fotojournalisten. Der Verband stellt jedoch klar, dass diese ausschließlich auf die freien Fotojournalisten, die ihre Bilder den Zeitungsverlagen direkt anbieten, zur Anwendung kommen. Der Geschäftsführer des BVPA, Alexander Koch, äußert hierzu, dass die aufgestellten Vergütungsregeln nur von den Vertretern der freiberuflichen Fotografen und der Verlage verhandelt worden seien und die Bildagenturen als gewerbliche Bildanbieter nicht den freiberuflichen Fotografen zugeordnet werden könnten. Auch die nun für die freien Fotografen aufgestellten Vergütungssätze kann der BVPA nur als Ausverkauf der Leistungen der freien Fotojournalisten werten. Die bereits im Rahmen des § 12a TVG für arbeitnehmerähnliche Fotografen vereinbarten Mindesthonorare seien schon erschreckend niedrig genug. Weil die freien Fotografen in der Regel in niedriger Stückzahl veräußerten, hätten die einzelnen Vergütungssätze richtigerweise höher ausfallen müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
BVPA Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. Alexander Koch, Geschäftsführer Sächsische Str. 63, 10707 Berlin Telefon: (030) 3249917, Telefax: (030) 3247001

(cl)

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