Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Cannabis: Grenzwerte im Straßenverkehr staffeln / Statement von Rechtsanwalt Andreas Krämer, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

(Berlin) - "Nur berauschte Fahrerinnen und Fahrer dürfen auch sanktioniert werden. Die Regeln zum Alkoholkonsum berücksichtigen das bereits - der Toleranzwert beim THC hingegen kriminalisiert Fahrer noch Tage nach dem Konsum. Eine Gleichstellung mit dem Alkohol ist notwendig - beispielsweise durch nach THC-Konzentration gestaffelte Rechtsfolgen. Dass das Verkehrsministerium sich nun damit auseinandersetzen will, wie der THC-Grenzwert in Zukunft aussehen soll, ist deswegen richtig. Gerade mit Blick auf die vorgesehene Entkriminalisierung von Cannabis kann dieser wichtige Punkt nicht ausgeblendet werden.

Eines darf bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Toleranzwerten nicht fehlen: Die Perspektive der Anwaltschaft, die mit den konkreten juristischen Folgen des Grenzwerts tagtäglich konfrontiert wird, ist elementar für die Ermittlung einer neuen und angemessenen Regelung."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(jg)

NEWS TEILEN: