Pressemitteilung | Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)

Dampfer sind keine Raucher / eZigarette vor Gericht

(Seevetal) - Wichtiger Prozess für die eZigarette: Ein Kölner Gastwirt will in seiner Kneipe elektrisch dampfen lassen. Die Stadt Köln ist dagegen. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht in Köln. Der Verband des eZigarettenhandels unterstützt den Gastwirt bei seinem Plan. Denn Dampfen ist nicht Rauchen.

Dieser Prozess könnte richtungsweisend sein. Der Kläger sieht den Konsum von eZigaretten durch das neue Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) von Nordrhein-Westfalen nicht erfasst. Deshalb klagt er auf Feststellung, dass in seiner Kneipe gedampft werden darf.

Das Ordnungsamt der Stadt Köln hat demgegenüber angekündigt, dass es auf der Grundlage des NiSchG NRW Maßnahmen gegenüber dem Kläger treffen wird. Die Behörde steht auf dem Standpunkt, dass nach der Neufassung des Gesetzes auch die Nutzung elektrischer Zigaretten als "Rauchen" zu beurteilen ist.

Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) steht unterstützend hinter dem Kläger. Vertreten wird die Klage von Prof. Dr. Holger Schwemer aus Hamburg, dem Anwalt des VdeH. Für Schwemer ist die Rechtslage eindeutig: "Der Konsum von E-Zigaretten stellt sich dem Wortlaut nach nicht als "Rauchen" dar ... Unter "Rauchen" versteht man die Erzeugung von Rauch durch eine Pyrolyse. Der Gebrauch der E-Zigarette lässt sich darunter nicht subsumieren, weil es bei der Inhalierung elektronisch erzeugten Dampfes nicht zu einem Verbrennungsprozess kommt."

Der VdeH-Vorsitzende Dac Sprengel sieht die Feststellungsklage sehr optimistisch: "Die eZigarette taucht im eigentlichen Gesetzestext des Nichtraucherschutzgesetzes NRW gar nicht auf. Dementsprechend kann kein Wirt oder Veranstalter gezwungen werden, seinen Gästen das Dampfen zu verbieten."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) Philip Drögemüller, Pressesprecher An der Reitbahn 3, 21218 Seevetal Telefon: (04105) 85 98 72 3, Fax: ()

(cl)

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