Pressemitteilung | Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet bei Rauchverboten im Sinne der Wirte und Bürger

(Wiesbaden) - DEHOGA-Hessen und der Brauerbund Hessen/ Rheinland-Pfalz sehen sich durch die heutige (30. Juli 2008) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Rauchverboten in der Gastronomie in dem Ergebnis ihrer im Mai 2008 durchgeführten Untersuchung zu den Auswirkungen des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes auf die Gastronomie bestätigt. Danach benachteilige das Nichtraucherschutzgesetz insbesondere die getränkegeprägte Einraumgastronomie.

Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute Vormittag mitteilte, sind die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen werden muss. Bis dahin darf in Trinkkneipen bis 75 Quadratmetern wieder geraucht werden. Diese Entscheidung des BVerfG gilt formal zwar nur für Baden-Württemberg und Berlin. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil nach Auffassung von DEHOGA-Hessen und Brauerbund Hessen / Rheinland-Pfalz aber Signalcharakter auch für die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.

Das Gericht sah die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt. Wenn die Länder Ausnahmen für größere Gaststätten zulassen, müssen diese Ausnahmen auch die durch das Rauchverbot wirtschaftlich besonders stark belastete getränkegeprägte Kleingastronomie ("Eckkneipen") miterfassen. Voraussetzung für eine solche Ausnahme vom Rauchverbot ist, dass die betroffene Gaststätte keine zubereiteten Speisen anbietet, eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern hat, nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügt und Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist. Zudem muss die Gaststätte im Eingangsbereich als Rauchergaststätte, zu der Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, gekennzeichnet sein.

"Das Bundesverfassungsgericht hat die unhaltbaren Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Gastronomie zu Recht zum Ausgangspunkt seines Urteils gemacht", kommentiert Axel Jürging, Geschäftsführer des Brauerbundes Hessen / Rheinland-Pfalz. Diese Wettbewerbsverzerrungen seien durch eine gemeinsame repräsentative Umfrage der DEHOGA-Hessen und des Brauerbundes Hessen / Rheinland-Pfalz vom Mai 2008 für Hessen - in dem das Nichtraucherschutzgesetz wie in Baden-Württemberg bereits zum 1. Oktober 2007 in Kraft getreten war - belegt worden.

So ermittelten die Verbände in Ihrer Umfrage Umsatzrückgänge von durchschnittlich 31 Prozent in der Einraumgastronomie und solche von 21 Prozent in der Mehrraumgastronomie. Die Zahlen stellen somit ein eindeutiges Alarmsignal dar, zumal insgesamt 53 Prozent der Befragten angeben, durch die Folgen des Gesetzes in ihrer Existenz gefährdet zu sein. Somit ist eine Vielzahl der klassischen "Kneipen" in Hessen akut vom Aussterben bedroht.

Auch die Brauereien merken die Auswirkungen des Rauchverbots inzwischen sehr deutlich. So ging der Fassbierabsatz der hessischen Brauereien nach Angaben des Brauerbundes Hessen / Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2008 um 12 Prozent zurück, was immerhin einen Rückgang von 4 Prozent an der Gesamtproduktion ausmacht.

Wesentlich sei, so DEHOGA und Brauerbund, dass nun schnell eine Lösung gefunden werde, die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würdige und gleichzeitig der klassischen "Eckkneipe" das wirtschaftliche Überleben sichere. Anderenfalls löse sich das Problem von selbst - durch Existenzvernichtung in der Gastronomie und den Verlust sehr vieler Arbeitsplätze.

Die Tatsache, dass den Wirten die Ausgabe von zubereiteten Speisen versagt wird und dass der Gastraum nicht mehr als 75 Quadratmeter messen darf, vermag nicht zu befriedigen. Hier drohen auch in Zukunft unnötige bürokratische Hürden und Abgrenzungsschwierigkeiten, so dass es nun Sache der Länder ist, hier eine entsprechend klare Regelung zu treffen.

"Hessen hat zu den ersten Bundesländern gehört, in denen ein Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft trat. Es stände Hessen gut an, wenn es auch bei der Neuordnung des Nichtraucherschutzgesetzes eine Vorreiterrolle übernehmen würde", so Clauss Tiemeyer, Geschäftsführer DEHOGA-Hessen.

Hessens Wirte brauchen klare, d.h. unbürokratische und schnelle Lösungen. DEHOGA Hessen und Brauerbund Hessen / Rheinland-Pfalz schlagen daher vor:

1. Die ganz besonders betroffenen Wirte von Ein-Raum-Betrieben erhalten ein Wahlrecht: Sie können sich für eine Raucherkneipe entscheiden, tun sie dies nicht, bleibt es beim Rauchverbot (Regel-Ausnahme-Verhältnis). Die Wahl als Raucherkneipe muss deutlich gekennzeichnet sein

2. Es muss dem Wirt einer Mehr-Raum-Kneipe selbst überlassen sein, ob überhaupt und wenn welchen Raum er als Raucherraum kennzeichnet. Unbrauchbare Abgrenzungskriterien wie die Größe des Raumes, die Anzahl der Plätze oder der Standort der Theke müssen hierbei außen vor bleiben. Dies zeigen die derzeitigen Unklarheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten zu deutlich.

3. Der Druck auf die insgesamt in Mitleidenschaft gezogene Gastronomie wird dadurch gemildert werden, dass auch bei geschlossenen Gesellschaften ein Wahlrecht besteht, unabhängig davon, ob die geschlossene Gesellschaft in einer Ein-Raum-Kneipe oder ein einem Mehrraum-Betrieb stattfindet. Ggf. müssen auch Raucherclubs zugelassen werden-

Alle Punkte ergänzen sich in unterschiedlicher Abstufung für den gesamten Bereich der Gastronomie. Die Punkte des Vorschlages sind klar und eindeutig handhabbar. Und mit der Umsetzung aller Punkte wird der generelle Nichtraucherschutz nicht infrage gestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen e.V. Auguste-Viktoria-Str. 6, 65185 Wiesbaden Telefon: (0611) 992010, Telefax: (0611) 9920122

(sh)

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