Pressemitteilung |

Deutsche Behälterglashersteller reichen Klage gegen Zwangspfand ein

(Berlin) - Alle 17 Hersteller von Behälterglas in Deutschland haben am Dienstag Klage gegen das Zwangspfand eingereicht. Die Bundesregierung hat am 02. Juli 2002 die Nacherhebung über die Marktanteile von Mehrweggetränken veröffentlicht. Danach liegen die Mehrweganteile in den Segmenten Bier, Mineralwasser und CO2-haltige Erfrischungsgetränke erneut unter den Referenzquoten von 1991. Die Veröffentlichung löst eine sechsmonatige Frist aus, nach der das Zwangspfand auf Einweggetränkeverpackungen eingeführt wird, also am 01.01.2003. Die Klage wurde erforderlich, da es erwiesen ist, dass Behälterglas nicht ursächlich am Sinken der Mehrwegquote beteiligt ist.

Ein Grundgedanke des Zwangspfandes ist es, Einweggetränke durch die Pfanderhebung optisch zu verteuern, um den Verbraucher damit zum Kauf von Mehrweggetränken zu motivieren. Abfüller, Handel und Verbraucher sollen verstärkt auf Mehrweg umstellen und damit das Mehrwegsystem stärken.

Die Behälterglashersteller weisen in der Klageschrift darauf hin, dass Einwegglasflaschen die Mehrwegabfüllungen nicht verdrängt haben. Im Gegenteil, der Anteil von Einweg in den vom Pfand betroffenen Segmenten ist seit 1991 rückläufig. Ein Zwangspfand auf Glasflaschen ist daher nicht verursachungsgerecht und würde keine Lenkungswirkung in Richtung Mehrweg haben.

Die Einführung des Zwangspfandes basiert demnach auf einer falschen Annahme. Die Ergebnisse der Erhebung basieren auf der pauschalen Differenzierung zwischen Einweg- und Mehrweganteilen. Korrekter wäre die Unterscheidung zwischen verschiedenen Verpackungen.

Es gibt Einwegverpackungen, die in den letzten Jahren zu Lasten der Mehrweggetränke massiv expandiert sind. Bei Glasflaschen ist dies eindeutig nicht der Fall. Es gibt daher keinen fachlich fundierten Grund, auch Glaseinwegflaschen mit dem „Dosen“-Pfand zu belegen.

Ein weiteres Ziel des Pfandes ist zudem die bessere Verwertung von wertvollen Rohstoffen. Bei Glas konnte im letzten Jahr allein im Inland die Recyclingquote auf 86,6 % gesteigert werden. Der Stoffkreislauf ist daher optimal. Es ist aber zu erwarten, dass mit Einführung des Zwangspfandes die Recyclingquote auf das Niveau der Achtziger Jahre zurückfallen würde. Nicht nur, dass dem gut funktionierenden Kreislauf der Altglasentsorgung die Getränkeverpackungen entzogen werden: zusätzlich muss neben den beiden funktionierenden Systemen im Glasbereich, nämlich Altglassammlung und Mehrweg, ein drittes System für die Rücknahme bepfandeter Einwegverpackungen durch den Handel geschaffen werden. Experten schätzen die Investitionen allein für die Aufstellung von zusätzlichen Rücknahmeautomaten auf über eine Milliarde Euro.

Weiterhin erhofft sich die Regierung durch die Erhebung des Pfandes das sogenannte Littering einzudämmen, d.h. die Verschmutzung der Umwelt und von öffentlichen Räumen.
Nach einer Studie des Rheinisch-Westfälischen TÜV (RWTÜV), Essen beläuft sich der Anteil von Getränkeverpackungen am Littering nur auf ca. sechs Prozent, Einwegglas hat lediglich einen Anteil von 1,49 %.

Die Behälterglashersteller sind zuversichtlich, dass sie mit der heutigen Klage eine Korrektur der Pläne zum Zwangspfand erreichen können. Sie wenden sich nur gegen das Pfand auf Glas.

Mit der Klage wird auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (einstweiliger Rechtsschutz) verbunden. Dies soll verhindern, dass in den kommenden Wochen und Monaten vollendete Tatsachen geschaffen werden, die eine Befreiung der Glasflaschen von dem geplanten Zwangspfand verhindern oder wesentlich erschweren würden.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachvereinigung Behälterglasindustrie e.V. Stresemannstr. 26 40210 Düsseldorf Telefon: 0211/168940 Telefax: 0211/1689427

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