Pressemitteilung | Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte plädiert für konsequente Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte

(Berlin) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die konsequente Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte) gefordert. Bisher seien diese Rechte in der öffentlichen Diskussion, selbst in juristischen Fachkreisen, kaum bekannt, sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dabei handele es sich um völkerrechtliche Verpflichtungen, die Deutschland bereits vor Jahrzehnten eingegangen sei. "Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind echte Menschenrechte und nicht nur ein Luxus für Zeiten wirtschaftlicher Prosperität", erklärte Bielefeldt. Auch im Blick auf die aktuelle deutsche Diskussion über die Reform der sozialen Systeme seien WSK-Rechte als menschenrechtliche Orientierung und Berufungsgrundlage unverzichtbar.

Aus dem "Recht auf Arbeit" als einem zentralen WSK-Recht folge zwar kein einklagbarer Anspruch auf einen konkreten Arbeitsplatz. Jedoch ergäben sich aus diesem Recht staatliche Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten, die nicht vernachlässigt werden dürften. Diese staatlichen Pflichten beziehen sich auf die Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsrecht, Arbeitslosenschutz und Schutz vor Diskriminierungen. Dabei gehe es nicht nur um das Ziel der Vollbeschäftigung, sondern zugleich um die Schaffung menschenwürdiger Verhältnisse im Arbeitsleben.

Die Studien:

Marita Körner, Das Internationale Menschenrecht auf Arbeit. Völkerrechtliche Anforderungen an Deutschland. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin 2004 ISBN 3-9808112-9-8

Jakob Schneider, Die Justiziabilität wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin 2004 ISBN 3-937714-00-6

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstr. 26-27, 10969 Berlin Telefon: 030/2593590, Telefax: 030/25935959

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