Pressemitteilung | Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB)

Deutschland und Frankreich haben ab heute (16. April 2008) die offensten Eisenbahngrenzen in Europa – zumindest technisch

(Berlin) – Heute (16. April 2008) unterschreiben in Paris der Präsident vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Armin Keppel, und sein französischer Kollege Jean-Paul Troadec vom Amt für Eisenbahnsicherheit (Etablissement Public de Sécurité Ferroviaire, EPSF) das Erweiterungsprotokoll für die gegenseitige Anerkennung von Zügen. Damit fallen ab sofort weitere technische und administrative Barrieren für den Schienenverkehr zwischen Deutschland und Frankreich. Die Vereinbarung führt das Abkommen zwischen den Verkehrsministerien beider Länder vom 13. März 2006 fort.

Mit der Unterzeichung der Zulassungsvereinbarung können von nun an auch Triebwagen und Züge für den Regional- und Hochgeschwindigkeitsverkehr zwischen beiden Ländern fahren, ohne zuvor langfristige und teure Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Durch vereinfachte Zulassungen von Zügen haben jetzt zum Beispiel auch regionale Bahnbetreiber die Möglichkeit, grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen deutlich schneller aufzunehmen. Das Vorgängerabkommen zwischen Deutschland und Frankreich, das heute deutlich erweitert wird, sah bislang nur die wechselseitige Anerkennung von Diesel- und Elektrolokomotiven vor.

Die Bahnindustrie in Deutschland begrüßt die neue Vereinbarung als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem harmonisierten Eisenbahnraum in Europa, der durch das Engagement von Bundesregierung, EBA, Französischem Verkehrsministerium und EPSF möglich geworden ist. „Das Abkommen wird dank seiner liberalisierenden Effekte zu mehr Wettbewerb, Dynamik und Qualität auf der Schiene führen“, sagt Axel Schuppe, Geschäftsführer des Verbands der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V. „Trotz dieses Erfolgs hat die Schiene noch Einiges zum Straßen- und Luftverkehr in Europa aufzuholen“, gibt Schuppe zu bedenken. „Vom `Schengener Abkommen für Züge´ sind wir noch entfernt.“

Die neue Vereinbarung basiert auf der von der Europäischen Kommission formulierten Empfehlung zur gegenseitigen Anerkennung. Sie untermauert die Neufassung der Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Europäischen Gemeinschaft, die das Europäische Parlament am 11. Dezember 2007 verabschiedet hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB) Sascha Nicolai, Referent, Kommunikation Jägerstr. 65, 10117 Berlin Telefon: (030) 206289-0, Telefax: (030) 206289-50

(el)

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