Pressemitteilung | Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG)

DFG lehnt amerikanische Klon-Experimente ab

(Bonn) - Das Klonen menschlicher Embryonen durch Zellkernübertragung in entkernte Eizellen, wie von Wissenschaftlern des US-Biotechnik-Unternehmens Advanced Cell Technology, Inc. durchgeführt, ist in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes verboten.

Die DFG lehnt diese Transaktionen, auch wenn sie nicht auf das reproduktive Klonen, sondern nur auf das therapeutische Klonen zielen, ab

Der DFG ging es in ihren Empfehlungen um die Herstellung embryonaler Stammzelllinien, die aus so genannten überzähligen Embryonen gewonnen wurden. An diesen können die Mechanismen der Reprogrammierung der Stammzellen erforscht und auf adulte Stammzellen übertragen werden.

Damit können nach Ansicht der DFG in Zukunft auch ohne die Methodik des Klonens im Sinne des "Dolly"-Prinzips Therapien entwickelt werden, die die Abstoßungsreaktionen von Zellen und Gewebe umgehen.

Quelle und Kontaktadresse:
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