Pressemitteilung |

Die Interessengemeinschaft Bodenreformland im BSZ® e.V. rät allen Betroffenen zur Eile

(Dieburg) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 22. Januar mehreren Bürgern der ehemaligen DDR Recht gegeben, die nach der Wiedervereinigung Grundstücke entschädigungslos an den deutschen Staat abgeben mussten. In dem Urteil wird festgestellt, dass das Fehlen einer jeglichen Entschädigung für die Verpflichtung der Beschwerdeführer, die Bodenreformgrundstücke nach Artikel 233 §§ 11-16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) auf die neuen Länder zu übertragen, Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur Konvention über die Menschenrechte verletzt.

Aufgrund dieses Urteils könnten auf Bund und Länder Rückzahlungsforderungen in Milliardenhöhe zukommen schätz man bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg).

Das Urteil des Gerichtshofes hat Rechtswirkungen ausschließlich für Erben von Bodenreformland in den Fällen, in denen – mit Stichtag 16. März 1990 – im Grundbuch das Bodenreformeigentum auf den Namen des Erblassers eingetragen war. Es entfaltet keine Rechtswirkung in Fällen, bei denen bereits vor dem 16. März 1990 ehemaliges Bodenreformeigentum in Volkseigentum überführt wurde. Das Urteil gilt also nicht für sämtliche Erben von Bodenreformeigentümern, die nach Rechtsvorschriften der DDR das Bodenreformeigentum ihrer Eltern nicht selbst übernehmen konnten. Unberücksichtigt bleiben auch Fälle, in denen eine Rückübertragung von Bodenreformland von Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen explizit abgelehnt wurden. Das Urteil betrifft auch nicht die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage zwischen 1945 und 1949 und somit auch nicht die in dieser Zeit durchgeführten Enteignungen im Zuge der Bodenreform.

Rund 70 000 Betroffene glauben aber die Sektkorken knallen lassen zu können. Direkt betroffen sind aber erst einmal nur die beteiligten Kläger. Alle anderen müssen jetzt selbst juristisch vorgehen. Bei dem BSZ® glaubt man nämlich an keine gesetzliche Lösung.

So äußert sich Bundesjustizministerin Zypries auch nur dahingehend, dass der Bund das Straßburger Urteil zum Neubauernland binnen drei Monaten prüft.

Selbst wenn das Urteil endgültig werden sollte, hat es lediglich feststellenden Charakter und ändert die innerstaatliche Rechtslage nicht, dämpfen die Rechtsexperten des BSZ® e.V. aus der Kanzlei im Roten Turm in Jena die Freude der Betroffenen. Die Bundesregierung ist aber gehalten, eine dem Urteil entsprechende Gesetzeslage herbeizuführen. Erst dann wird sich entscheiden, wie und in welchem Umfang eine Entschädigung zu leisten ist.

Die Enteignungen bei Erben von Bodenreformland wurden seit 1992 aufgrund eines Bundesgesetzes angewendet. Wer nicht nachweisen konnte, vor dem 15. März 1990 in der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft tätig gewesen zu sein, wurde gezwungen, geerbtes Bodenreformland ohne Entschädigung an das jeweilige Bundesland zu geben.

In tausenden Prozessen haben frühere Erben oder Erben von Grundstücks- und Reformbauern gegen die Enteignungen ohne Erfolg geklagt. Jetzt haben diese ehemaligen unterlegenen Kläger die Möglichkeit zu Restitutionsklagen. Hier ist allerdings schon der Fistablauf zur Einlegung dieses Rechtsmittels strittig. Einige vertreten den Standpunkt die Wiederaufnahme eines Verfahrens sei an die Kenntnisnahme binnen eines Monats gebunden. Alles nach dem Stichtag 22. Februar wäre für Restitutionsklagen demnach zu spät. Die Rechtsexperten des BSZ® e.V. sind dagegen der Ansicht, dass diese Monatsfrist erst zu laufen beginnt, wenn das Urteil endgültige Rechtskraft erlangt.

In sehr vielen Fällen haben vom Land aufgeforderte Erben meist widerwillig beim Notar eine Willenserklärung abgegeben. Somit gab es keinen Prozess, dadurch ist jetzt auch kein Restitutions-Verfahren möglich. Der BSZ® e.V. rät den Betroffenen ihre damalige Willensbekundung anzufechten. Denn wer damals gewusst hätte, dass die Forderungen von Bund und Land rechtswidrig sind, hätte auch nichts unterschrieben.

Unter Berücksichtigung der enormen Forderungen die auf Land und Bund durch dieses Urteil zukommen und angesichts der Erfahrung aus der Geschichte, dass bei Rückgabe-Forderungen immer weniger rauskommt als die Grundstücke einst wert waren, ist für die Betroffenen die Interessengemeinschaft „Bodenreformland im BSZ® e.V. gegründet worden. Hier werden die Interessen der Betroffenen gebündelt und die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet. Je mehr Geschädigte sich der Interessengemeinschaft anschließen, um so mehr politischer Druck kann ausgeübt werden. Zumal in Ostdeutschland dieses Jahr 3 Landtagswahlen anstehen.

Die Interessengemeinschaft Bodenreformland im BSZ® e.V. wird die zügige Rückgabe der Grundstücke bei den Ländern einfordern und beim Bund finanziellen Ersatz für den angerichteten Schaden wie z. B. Prozesskosten, Zinsen und auch entgangene Pachteinnahmen verlangen. Sie wird für jedes Mitglied die rechtlichen Schritte zur Wahrung seines individuellen Entschädigungsanspruchs vornehmen.

Dass der Beitritt zu der Interessengemeinschaft Sinn macht, zeigen schon die vielen offenen Fragen die tagtäglich die Rechtsexperten dort beantworten: „Wie verhält es sich wenn das Grundstück jetzt bebaut ist?“ „Ist die Restitutionsklage für ein Urteil möglich was länger als fünf Jahre rechtskräftig ist?“ „Soll ich auf Rückgabe des Grundstücks bestehen oder mich mit Geld entschädigen lassen?“

Dazu kommt noch, dass bei einer eventuell unzulässigen Klage natürlich auch Kosten entstehen. Ferner ist zu bedenken, dass das Urteil des Gerichtshofes auch keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe des jeweiligen Grundstücks schafft sondern lediglich auf Entschädigungsleistungen verweist. Betroffenen ist daher ernstlich zu raten, sich in der Interessengemeinschaft zu formieren. Die Initiatoren der Interessengemeinschaft Bodenreformland im BSZ® e.V. können sich nicht vorstellen, dass die Bundesregierung gegen die Grundsätze des Urteils des Gerichsthofes vorgehen wird.

Betroffene können bei dem BSZ® e.V. ab sofort eine Anmeldeformular zur Interessengemeinschaft Bodenreformland im BSZ® e.V. anfordern. Onlineanmeldung bei www.fachanwalt-hotline.de (Geschädigtengemeinschaft)

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. Groß-Zimmerer-Str. 36a, 64807 Dieburg Telefon: 06071/823780, Telefax: 06071/23295 BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36a, 64807 Dieburg

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