Pressemitteilung | Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) / DPolG Bundespolizeigewerkschaft - Bundesgeschäftsstelle Berlin

DPolG fordert Strafmündigkeit ab dem 12. Lebensjahr

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert aufgrund des beängstigend hohen Niveaus der Kinder- und Jugendkriminalität die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre.

Bundesvorsitzender Gerhard Vogler nannte in einer öffentlichen Anhörung der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag zur „Kinder- und Jugendkriminalität“ am 15. Januar als Ziel, die umfangreichen erzieherischen und therapeutischen Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bereits für 12jährige gelten zu lassen. Damit, so Vogler, sei jedoch „nicht automatisch verbunden, dass 12jährige zur Verbüßung einer Jugendstrafe in die Jugendstrafanstalt gehören.“ Bei einer Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze würde selbstverständlich, wie jetzt bereits bei 14jährigen, die im Einzelfall zu prüfende individuelle Strafreife gelten.

Vogler hob hervor, dass der Rechtsstaat sich auf neue Formen der Kinderkriminalität ein- und umstellen muss. „Die Politik muss endlich etwas tun, weil die Opfer von Kriminalität nicht nach dem Alter des Täters fragen, sondern zu Recht für ihre individuelle Sicherheit das einfordern, was der Staat seinen Bürgern vorab schuldet, nämlich Schutz vor Verbrechen.“

Bei jugendlichen Serientätern und Gewaltverbrechern im Alter von 14 bis 18 Jahren mahnte der Gewerkschaftschef eine konsequentere Anwendung der Möglichkeiten des JGG an, die auch in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der begangenen Tat stehen müssten. Vogler: „Geschlossene Heime sind zwar kein Allheilmittel, dürfen aber nicht weiter tabuisiert werden.“

Für Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) müsse grundsätzlich das normale Erwachsenenstrafrecht gelten und nur im Ausnahmefall das Jugendstrafrecht Anwendung finden. Wenn dieser ursprüngliche Wille des Gesetzgebers wieder gerichtliche Praxis werde, könne die ansonsten notwendig werdende Erhöhung der Höchststrafe im JGG von derzeit 10 auf 15 Jahre entfallen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPoIG) Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin Telefon: 030/47378123 Telefax: 030/47378125

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