Pressemitteilung | Haus & Grund Sachsen e.V. - Landesverband Sächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine

Eigentum in Sachsen soll eingeschränkt und Hausbesitzer sollen zur Kasse gebeten werden / Neue Kosten, mehr Bürokratie / Entwurf für neues Baumschutzgesetz betrifft Hunderttausende

(Dresden/Leipzig) - Der Baumschutz in Sachsen soll verschärft werden - so will es ein Entwurf von Bündnis90/Die Grünen. Betroffen sind hunderttausende private Hauseigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäuser im Freistaat. Allein in Leipzig und Dresden könnten die Eigentümer von mehr als einhunderttausend Grundstücken zur Kasse gebeten werden - wenn sie z.B. zur Gefahrenabwehr oder Verminderung von Beeinträchtigungen wie z.B. Verschattungen einen Baum auf ihrem Grundstück fällen müssen. Heute findet im Sächsischen Landtag zum Gesetzesentwurf eine öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfes statt, zu der auch der Eigentümerverband Haus & Grund Sachsen e.V. eingeladen ist.

"Das freiwillige Anpflanzen von Bäumen wird zur Last und die freie Entscheidung zur Fällung abgeschafft. So entmündigt die Politik die privaten Grundstückseigentümer", kritisiert René Hobusch, Präsident des Haus & Grund Sachsen e.V. den Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Eigentümer.

Würde der Gesetzesentwurf genehmigt, hätte das erhebliche finanzielle Folgen. Neben einem langwierigen Genehmigungsprozess, fallen Gebühren für das Fällen und Kosten für Ersatzpflanzungen an. "Je nach Baumgröße kommen einige hundert bis tausend Euro auf die Eigentümer zu", so René Hobusch. Für Haus & Grund steht fest, dass mit dem Gesetz dass immer weiter zurückgehende Engagement der öffentlichen Hand bei Baumpflanzungen im öffentlichen Raum auf die privaten Grundeigentümer abgewälzt werden soll.

Zum Hintergrund: Seit 2010 können Birken, Pappeln und Baumweiden, Obst- und Nadelgehölze sowie Bäume mit einem Stammumfang von einem Meter gemessen in einem Meter Stammhöhe in Sachsen auf bebauten Grundstück außerhalb der Schutzzeiten genehmigungsfrei gefällt werden. Damit wurde eine Forderung der sächsischen Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer umgesetzt, die sich in der Ausübung ihrer Eigentümerrechte massiv eingeschränkt sahen. Mit dem neuen Gesetzentwurf der Grünen sollen diese Lockerungen für private Grundstücksbesitzer jetzt wieder rückgängig gemacht werden. Begründet wurde dies damit, dass die Vereinfachungen des Landesnaturschutzrechtes zu einem Rückgang des Gehölzbestandes geführt hätten. Tatsächliche Belege für diese Behauptung wurden allerdings nicht geliefert.

"Wir sächsischen Grundeigentümer sind uns des Wertes von Bäumen und Gehölzen auf unseren privaten Grundstücken bewusst. Wirklich belastbare Zahlen, dass durch die Vereinfachung seit 2010 in einem messbaren Umfang auf privaten Grundstücken Bäume der Kettensäge zum Opfer gefallen sind, gibt es entgegen aller Behauptungen von Grünen und Umweltschützern nicht. Das haben Anfragen bei Städten und Gemeinden immer wieder ergeben. Denn private Grundeigentümer sind sich ihrer Verantwortung auch für die Umwelt bewusst. Zudem verfügen bepflanzte Grundstücke über einen höheren Wohnwert. Kein Eigentümer fällt deshalb ohne einen gewichtigen Grund", so René Hobusch.

Haus & Grund Sachsen engagiert sich deshalb im Sächsischen Landtag für die Beibehaltung des aktuellen Sächsischen Baumschutzgesetzes.


In der Bundesrepublik befinden sich insgesamt 33 Millionen Wohneinheiten in privater Hand. Die privaten Haus- und Wohnungs-eigentümer stellen damit rund zwei Drittel aller Wohnungen in Deutschland zur Verfügung. In Sachsen sind rund 10.000 private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer im Landesverband Haus & Grund Sachsen organisiert. Der Landesverband ist damit der größte in den Neuen Bundesländern.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Sachsen e.V. Landesverband Sächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine e.V. Pressestelle Theresienstr. 1, 01097 Dresden Telefon: (0351) 5637907, Fax: (0351) 5637906

(cl)

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