Einigung bei der EU-Umgebungslärmrichtlinie
(Düsseldorf) - Wie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, ist jetzt nach schwierigsten Verhandlungen die politische Einigung über die EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgt. Die Detailformulierung für die Vollversammlung des Parlamentes soll am kommenden Dienstag fertiggestellt werden.
Demnach scheint sich das EU-Parlament mit der Forderung durchgesetzt zu haben, eine Minderung des Lärms konkret zu regeln und dazu innerhalb von 4 Jahren Tochterrichtlinien, auch für Fluglärm, mit definierten Grenzwerten festzulegen.
Die Rahmenrichtlinie regelt die Erfassung und Darstellung aller Lärmarten auf einheitliche Weise für alle EU-Mitgliedsstaaten mit konkreten Terminen. Die Folge, auch der Tochterrichtlinien, ist, dass die nationalen Regelungen wesentlich verändert werden müssen, weil neue Lärmgrößen definiert wurden.
Die Betroffenen erhoffen sich schon seit Jahren durch die neue EU-Gesetzgebung, endlich besser geschützt zu werden. Insofern ist es auch nicht zu bedauern, dass die Novellierung des Fluglärmgesetzes in Deutschland vorerst gescheitert ist. Die kommende Novellierung kann dann bereits die EU-Vorgaben berücksichtigen und den deutschen Flughäfen wird es nicht mehr gelingen, kurzsichtig alles zu verhindern.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)
Frankenstr. 25
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/4209186
Telefax: 0211/4209188
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