Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

Einladung zur Pressekonferenz des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. zum Thema Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG)

(Bonn) - Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) lädt alle interessierten Journalisten und MdB-Mitglieder ein zur Pressekonferenz

am Donnerstag, den 12. Februar 2004, um 11 Uhr
im Salon Durieux, Hotel Hilton, Mohrenstraße 30, 10117 Berlin.

Anlass für die Pressekonferenz ist ein vom BVK in Auftrag gegebenes Gutachten zum Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG). Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz kommt darin zu dem Ergebnis, dass die seit Januar gültige Regelung, durch die gesetzliche Krankenkassen private Versicherungsverträge zwischen Versicherten und privaten Krankenversicherungsunternehmen vermitteln dürfen, verfassungswidrig ist. Danach verstößt das Gesetz gegen

• das Rechtsstaatsprinzip: Verletzung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Wesentlichkeitstheorie,
• die Berufsfreiheit: Verletzung des Artikels 12 I Grundgesetz,
• die Wettbewerbsfreiheit: Verletzung der Artikel 12 I und 14 I Grundgesetz,
• die Wettbewerbsgleichheit: Verletzung des Artikels 3 I Grundgesetz.

BVK-Präsident Ludger Theilmeier und BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich stellen das Verfassungsgutachten vor. Ulrich Brock, BVK-Vizepräsident und Sprecher des Präsidiums, leitet die Pressekonferenz und erläutert die weitreichenden Folgen der Regelung – für die Versicherten wie für die betroffenen 80.000 selbständigen Versicherungsvermittler.

Anmeldung: Wenn Sie an der Pressekonferenz teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte spätestens bis zum 6. Februar 2004 an Pressereferentin Maschamay Poßekel: Tel.: 0228/ 22805-39, E-Mail: m.possekel@bvk.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) Maschamay Poßekel, Pressereferentin Kekulestr. 12, 53115 Bonn Telefon: 0228/2280539, Telefax: 0228/2280550

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