Pressemitteilung | pro familia e.V. - Bundesverband

Entscheidung für PID setzt reproduktive Rechte um

(Frankfurt am Main) - Die heutige Entscheidung des Bundestags über die zukünftige Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Verwirklichung reproduktiver Rechte. Die verfassungsgemäßen Grundrechte auf selbstbestimmte Familienplanung und auf Gesundheitsschutz würden verletzt, wenn das Parlament heute entscheidet, die PID grundsätzlich zu verbieten.

pro familia befürwortet eine begrenzte Zulassung der PID. Von den drei vorgelegten Gesetzentwürfen kommt einzig der Gesetzentwurf Flach/Hintze (BT-Drucksache 17/5451) - mit Einschränkungen - der Auffassung von pro familia nahe.

Für diesen Gesetzentwurf sprechen:
• Dem Gesetzentwurf liegt die Akzeptanz einer möglichen hohen emotionalen Belastung der Frauen und Paare mit Kinderwunsch und der Disposition für schwere erbliche Erkrankungen zugrunde. Er trifft hier eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Frauen und Paare.
• Ziel der Regelung ist der Schutz der betroffenen Frauen bzw. der Paare vor schweren körperlichen oder seelischen Belastungen und die Unterstützung in einer Konfliktsituation. Dabei bezieht sich der Gesundheitsschutz auch explizit auf die Gefahren und Ri-siken, die sich für die Frau durch die Schwangerschaft oder durch einen späten Schwangerschaftsabbruch ergeben können.
• Die Schwere der erblich bedingten Erkrankung spielt nur insofern eine Rolle als sie ein objektivierbares Kriterium für den Leidensdruck der Betroffenen darstellt.
• Die Erlaubnis zur Durchführung einer PID beruht auf einer Einzelfallentscheidung. Eine Liste von Krankheiten, bei denen eine PID vorgenommen werden darf, ist konsequenterweise nicht vorgesehen.
• Der Grundsatz der Freiwilligkeit der Maßnahme ist an wichtiger Stelle festgehalten.
• Der Gesetzentwurf sieht die Installierung eines transparenten Berichts- und Dokumentationswesens vor, um die Einführung und Umsetzung der PID in der Praxis verantwortungsvoll begleiten und einschätzen zu können.

Für nicht erforderlich hält pro familia:
• Das verpflichtende Votum einer Ethikkommission: Es bedeutet für die Frauen und Paare eine weitere Hürde in einer ohnehin schon emotional schwierigen Situation. Nach Einschätzung von pro familia kann die notwendige Prüfung durch ein erfahrenes multiprofessionelles Team in einem lizensierten Zentrum geleistet werden.
• Bei der Beratung zählt für pro familia nicht die Beratungspflicht, sondern die Qualität der Beratung. Es ist sicherzustellen, dass Beratung kostenfrei, auf der Basis von hohen Qualitätsstandards und bedarfsdeckend angeboten wird. Sie soll ergebnisoffen sein und den Betroffenen eine informierte und freie Entscheidung zwischen den unterschiedlichen Handlungsoptionen ermöglichen.
• Grundsätzlich muss gewährleistet sein, dass die Kosten für die PID von der GKV/PKV getragen werden, denn: ein niedriges Einkommen von Paaren darf nicht zum Ausschluss von der PID führen.

Die Gewährung sexueller und reproduktiver Rechte muss das oberste Ziel der Entscheidung sein. Diese Rechte stützen sich auf die international anerkannten Menschenrechte und garantieren die familienplanerische Freiheit der/des Einzelnen.

In letzter Konsequenz muss der Gesetzgeber, wenn eine schwerwiegende genetische Belastung und dadurch ein hoher Leidensdruck vorliegen, die Entscheidung für oder gegen diese Untersuchungsmethode jeder Frau/jeden Paares überlassen.

Quelle und Kontaktadresse:
PRO FAMILIA Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V., Bundesverband Regine Wlassitschau, interne & externe Kommunikation Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt am Main Telefon: (069) 639002, Telefax: (069) 639852

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