Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Erdbebenopfer: Hilfe ohne Hürden! / Anwaltverein dringt auf schnelle Visa-Vergabe

(Berlin) - Die Situation in den Erdbebengebieten in Syrien und der Türkei bleibt kritisch. In einem Schreiben an die Bundesministerin des Auswärtigen fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) deshalb konkrete Maßnahmen, um den Betroffenen zu helfen - so etwa unkomplizierte Besuchsvisa für den Schengen-Raum und die Möglichkeit für einen längerfristigen Aufenthalt.

"Visa müssen noch schneller erteilt werden", so Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Gelingen könne das, indem mehr Personal aus anderen deutschen Auslandsvertretungen die Präsenz in Ankara verstärkt. Außerdem ließe sich auch eine Einreise über die Auslandsvertretungen anderer Schengen-Staaten realisieren. Termine müssten rund um die Uhr vergeben, Entscheidungsprozesse beschleunigt werden.

"Viele Menschen vor Ort haben allen Besitz verloren. Wenn die Identität einer Person geklärt ist, muss von dem Passerfordernis Abstand genommen werden", legt Ruge dar. Zahlreiche Reisepässe seien in den Trümmern der zerstörten Gebäude zurückgelassen worden.

Der DAV bittet das Außenministerium außerdem darum, die Möglichkeit zur Einladung von Betroffenen nach Deutschland zu erweitern. "Aktuell dürfen nur deutsche Staatsangehörige und Ausländer mit einem 'dauerhaften' deutschen Aufenthaltstitel ihre Verwandten ersten und zweiten Grades samt Familie einladen. Wir wollen diesen Kreis erweitern", so die DAV-Hauptgeschäftsführerin. So solle jeder, der rechtmäßig in Deutschland lebt und im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer Fiktionsbescheinigung für einen längerfristigen Aufenthalt ist, Betroffene aus den Erdbebengebieten einladen dürfen. Sofern der Lebensunterhalt gesichert werden kann, sollten auch weiter entfernte Verwandte, wie Cousins und Cousinen, und sogar in Not geratene enge Freunde eingeladen werden können.

"Für einen längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet fordern wir zudem, auf die Voraussetzung der Deutschkenntnisse von Ehegatten und Kindern beim Familiennachzug zu verzichten", fügt die Rechtsanwältin hinzu. Humanität müsse Vorrang vor Sprach-Integration haben - die Sprachkenntnisse könnten auch nach der Einreise noch erworben werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(jg)

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