Pressemitteilung | DHWR - Deutscher Holzwirtschaftsrat e.V.

EU-Holzhandels-Verordnung: Informationen für Unternehmen

(Berlin) - Mit der EU-Holzhandels-Verordnung geht die Europäische Union gegen den Handel mit illegal geschlagenem Holz vor. Unternehmen der Holzindustrie sind verunsichert, welche Verpflichtungen mit der Umsetzung auf sie zukommen. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat klärt mit einer Informationsbroschüre über die neuen Regelungen auf.

Berlin, 5. Februar 2013 - Mit der am 20. Oktober 2010 erlassenen EU-Holzhandels-Verordnung Nr. 995/2010 (EU-Timber-Regulation = EUTR) sagt die Europäische Union dem Handel mit illegal geschlagenem Holz den Kampf an. Die EU-Holzhandels-Verordnung betrifft im Unterschied zur vorherigen Verordnung Hölzer und Holzerzeugnisse jedweder Herkunft, die erstmals auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Zuvor war nur der Handel von Holzprodukten aus Ländern betroffen, mit denen ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen bestand. Mit den neuen Regelungen und der Umsetzung in nationales Recht ist die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz nun generell verboten. Ab 3. März 2013 drohen bei Verstößen zudem staatliche Sanktionen. Gegenwärtig wird von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten ein Leitfaden erarbeitet, der verschiedene Aspekte der EUTR und der zugehörigen Durchführungsverordnungen erläutern soll.
Die neue Verordnung wird auf nationaler Ebene durch Änderungen des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes ab dem 3. März 2013 umgesetzt. Sie ist eine der zahlreichen Maßnahmen des EU-Aktionsplans zur besseren Kontrolle von Holzimporten (FLEGT = Forest Law Enforcement, Governance and Trade). Dazu hat die EU mit einigen Ländern bereits ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen ("Voluntary Partnership Agreements") geschlossen. Das Abkommen betrifft alle Länder, die bereits zur Einrichtung eines Kontrollsystems verpflichtet wurden, um die Legalität der ausgeführten Holzprodukte zu gewährleisten.

Der DHWR klärt Unternehmen über die neuen Regelungen auf
Die Verunsicherung bei den Unternehmen der Holzindustrie ist groß. Viele wissen nicht, ob und wie sie von der neuen Gesetzgebung betroffen sind und welche Verpflichtungen sie haben. Daher haben die Mitgliedsverbände im DHWR verschiedene Informationsangebote für ihre Mitglieder entwickelt. So hat der Deutschen Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industriezweige e.V. einen umfangreichen Leitfaden für Unternehmen herausgebracht. Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. hat zudem bei der Europäischen Kommission die Akkreditierung als Monitoring Organization beantragt.

Die nun vorliegende Broschüre des DHWR ergänzt das Informationsangebot und gibt den Betrieben einen komprimierten Überblick zu den wichtigsten Regelungen der EU-Holzhandels-Verordnung. Die Informationen wurden im Arbeitskreis Zertifizierung der Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e.V. gemeinsam mit dem Verband der Deutschen Papierfabriken e.V. und der Deutschen Säge- und Holzindustrie - Bundesverband e.V. zusammengestellt. Zusätzlich zur Informationsbroschüre erscheint ein Fragen- und Antworten-Katalog.

Die beiden Dokumente stehen auf der Internetseite des DHWR zum Download zur Verfügung:

http://www.dhwr.de/informationen/EU-Holzhandels-VO/

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gedruckte Exemplare und die Druckdaten gegen eine Schutzgebühr direkt beim DHWR anzufordern.

Quelle und Kontaktadresse:
DHWR Deutscher Holzwirtschaftsrat e.V. Dr. Denny Ohnesorge, Geschäftsführer Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: (030) 7202043886, Telefax: (030) 22320489

(cl)

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