Pressemitteilung | Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR)

EU-Kommission darf Vorschlägen von Google zur Neustrukturierung der Suchergebnisse nicht ohne Überprüfung und Beurteilung Dritter zustimmen

(München) - Als "massiven Fehler" kritisiert der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), der Interessenverband der touristischen Internetwirtschaft in Deutschland, die grundsätzliche Einverständniserklärung von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia mit den neuen Zugeständnissen des US-Suchmaschinenbetreibers Google. "Es wäre fatal, wenn die EU-Kommission den Vorschlägen von Google zustimmt, ohne das Urteil Dritter einzuholen", bekräftigt VIR-Vorstand Michael Buller. "Die Aufrechterhaltung eines wettbewerbsfähigen Marktes bei den Suchmaschinenbetreibern muss für die Europäische Union oberste Priorität haben. Daher müssen auch Dritte ihre Meinung hierzu abgeben können."

Michael Buller zufolge haben bereits frühere Vorschläge von Google nicht den Forderungen der EU-Kommission entsprochen. "Tatsache ist, dass von der EU-Kommission bereits zwei Angebote von Google zurückgewiesen wurden, nachdem Branchenexperten sie einsehen, analysieren und kommentieren konnten", hebt der VIR-Vorstand hervor. "Der VIR als eine der vielen betroffenen Interessenvertreter muss Gelegenheit haben, den aktuellen dritten Vorschlag von Google zu überprüfen", fordert Michael Buller. "Eine Zustimmung der EU-Kommission ohne vorherige Begutachtung Dritter birgt die große Gefahr, dass die Dominanz und Vormachtstellung von Google im Suchmaschinen-Segment weiter gefestigt wird und sie Wettbewerber noch stärker benachteiligen und schädigen können. Es ist Aufgabe der EU-Kommission, diesen möglichen Marktmissbrauch zu verhindern und wir appellieren an die übrigen Mitglieder der EU-Kommission, im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern nicht leichtfertig zu handeln und die aktuellen Vorschläge von Google sorgfältig prüfen und bewerten zu lassen."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) Pressestelle Keltenring 9, 82041 Oberhaching Telefon: (0180) 5003632, Fax: ()

(cl)

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