Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)

EU-Kommission setzt Zeichen für neue Züchtungsmethoden

(Bonn) - Die Europäische Kommission hat gestern einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, nach dem ein neuer Rechtsrahmen für Pflanzen geschaffen werden soll, die auch natürlicherweise oder durch herkömmliche Züchtungsverfahren erzeugt werden könnten. "Die EU-Kommission trägt der wissenschaftlichen Einschätzung Rechnung, dass Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden, die sich von herkömmlich gezüchteten nicht unterscheiden, nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) reguliert werden sollen", begrüßt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP), den Gesetzesentwurf. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Juli 2018 gelten alle Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden als GVO und fallen vollumfänglich unter die Gentechnikregulierung - auch wenn sie sich nicht von herkömmlich gezüchteten unterscheiden. Dies wurde aus wissenschaftlicher Sicht vielfach kritisiert, was zu der aktuellen Gesetzesinitiative geführt hat.

Bereits seit Jahren weist der BDP darauf hin, dass das Gentechnikrecht ungeeignet für die Regulierung von Pflanzen aus gezielter Mutagenese und Cisgenese ist. Wenn durch neue Züchtungsmethoden erzeugte Mutationen nicht von solchen, die natürlicherweise auftreten oder durch konventionelle Züchtung herbeigeführt wurden, zu unterscheiden sind, sind die Regelungen des Gentechnikrechts für entsprechenden Pflanzen fachlich nicht gerechtfertigt und praktisch nicht umsetzbar.

Nach dem durch die Kommission vorgelegten Gesetzesvorschlag sollen nun Pflanzen aus gezielter Mutagenese und Cisgenese einen offiziellen Verifizierungsprozess durchlaufen, in dem festgestellt wird, ob die in ihnen erzeugten Veränderungen vergleichbar mit denen aus konventioneller Züchtung sind. Wenn die Behörde diesen Sachverhalt bestätigt, ist zukünftig für solche Pflanzen kein aufwändiges GVO-Zulassungsverfahren mehr erforderlich. Um eine Wahlfreiheit entlang der Warenkette bis zur Verbraucherin und zum Verbraucher zu gewährleisten, soll laut Kommissionsvorschlag die Information über den Einsatz neuer Züchtungsmethoden in einem öffentlichen Register zugänglich gemacht und entsprechendes Saatgut gekennzeichnet werden. "Der BDP erkennt an, dass ein öffentliches Interesse an Transparenz und an der Trennung bestimmter Produktionsweisen besteht. Er unterstützt, dass im Rahmen der Sortenanmeldung über die Verwendung neuer Züchtungsmethoden informiert wird und diese Information in der beschreibenden Sortenliste öffentlich zugänglich ist", so Dr. Schäfer.

Der BDP betont, dass nicht allein der Rechtsrahmen für die Regulierung von Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden entscheidend für deren Nutzung sein wird. Patente könnten den Zugang zu neuen Technologien und biologischem Material, welches für die Züchtungsarbeit unverzichtbar ist, einschränken und dadurch den Züchtungsfortschritt massiv gefährden. "Die Schutzsysteme für das geistige Eigentum in der Pflanzenzüchtung müssen in den Blick genommen und eine schnelle, rechtsverbindliche Lösung geschaffen werden, nach der biologisches Material, das auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, nicht patentiert werden kann", meint Dr. Schäfer. Lizenzplattformen, wie z. B. die von Züchtungsunternehmen initiierte ACLP (Agricultural Crop Licensing Platform) oder die International Licensing Platform Vegetable, können zwischenzeitlich ein sinnvolles Instrument sein, um den Zugang zu innovativem Zuchtmaterial zu unterstützen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Ulrike Amoruso-Eickhorn, Referentin Öffentlichkeitsarbeit Kaufmannstr. 71-73, 53115 Bonn Telefon: (0228) 9858110, Fax: (0228) 9858119

(mw)

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