Pressemitteilung | Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)

EU-Regulierung: VdeH legt Reinheitsgebot für eZigaretten fest

(Seevetal) - Ein riesiger Schritt für alle eZigarettennutzer ist gemacht: Das Reinheitsgebot für eZigaretten kommt. Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) hat die Inhaltsstoffe für eZigaretten verbindlich festgelegt und maximiert damit die Sicherheit für die Konsumenten.

"Während die EU noch in den Startlöchern der eZigaretten-Regulierung steckt, geht der Verband weiterhin voran und schafft Tatsachen. Das Reinheitsgebot verdrängt alle unseriösen Anbieter, die mit der Gesundheit ihrer Kunden spielen und unterstreicht das Verantwortungsbewusstsein der Branche" sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des VdeH. "Dieses Modell ist so simpel und effektiv wie das Reinheitsgebot für Bier und hoffentlich genauso erfolgreich."

Definition des Reinheitsgebots: "Zulässige Inhaltsstoffe von eZigarettenliquids sind Propylenglykol, Glycerin, Wasser und Nikotin in Arzneibuchqualität (USP/ EP) sowie lebensmittelzugelassene Aromen auf Wasserbasis ohne bekannte Inhalationsrisiken."

"Außer diesen fünf Zutaten hat keine Substanz etwas in den Liquids zu suchen. Auch die Verbände weltweit haben bereits signalisiert, dem deutschen Vorbild folgen zu wollen. Damit ist die häufig gestellte Frage beantwortet, was denn überhaupt in den Liquids sei." so Sprengel.

Nach der Festlegung der Nikotin-Obergrenze für eLiquids und den Eigenmaßnahmen zur Optimierung des Jugendschutzes hat der VdeH mit dem Reinheitsgebot nun schon die dritte wichtige Säule für einen umfassenden Verbraucherschutz errichtet.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) Philip Drögemüller, Pressesprecher An der Reitbahn 3, 21218 Seevetal Telefon: (04105) 85 98 72 3, Fax: ()

(cl)

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