Pressemitteilung | Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V.

Fahrzeugzulassungsverordnung: Probefahrten weiter mit roten Kennzeichen möglich

(München) - „Die Neuregelung der Fahrzeugzulassungsverordnung lässt weiterhin Probefahrten mit Fahrzeugen mit roten Kennzeichen auch ohne Begleitung des Kraftfahrzeughändlers zu.“ Hierauf weist der Geschäftsführer des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern, Dirk Weinzierl hin.

Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung am 01. März 2007 wurden keine wesentlichen Änderungen bei den Regelungen zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr eingeführt. § 16 Abs. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung wurde durch den Bundesrat lediglich dahingehend ergänzt, dass das rote Kennzeichen nur zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zugeteilt wird. Diese Ergänzung stellt klar, dass eine Fremdverleihung des roten Kennzeichens nicht zulässig ist.

In einem Schreiben machte nun Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee deutlich, dass es daher selbstverständlich weiterhin möglich sei, „Probefahrten mit Fahrzeugen, die mit roten Kennzeichen ausgestattet sind, auch ohne Begleitung des Kfz-Händlers durchzuführen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V. Uwe Trautmann, Pressesprecher Goethestr. 17, 80336 München Telefon: (089) 5126770, Telefax: (089) 51267777

(sh)

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