Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband (ADV)

Flughafenverband fordert Reformierung der Einfuhrumsatzsteuer

(Berlin) - Am 11. April 2024 kommen die Finanzminister von Bund und Ländern zusammen. Auf der Tagesordnung steht das Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer. Der Flughafenverband ADV ist Mitglied eines breiten Bündnisses von Verbänden, die von der Politik fordern den Standortnachteil beim Steuererhebungsverfahren für Importgüter abzubauen.

Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: "Das deutsche System zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist ein Bürokratiemonster, welches Importe aus Drittstaaten teurer und komplizierter macht. Es schadet der Wertschöpfung des Logistikstandortes Deutschland. Potenzielles Wirtschaftswachstum wird durch den deutschen Sonderweg der Einfuhrumsatzsteuer eingebremst. Der Wirtschafts- und Luftfrachtstandort Deutschland ist für Neuansiedlungen zunehmend unattraktiv, weil die Unternehmen zunächst vom Zoll zur Kasse gebeten werden und erst viel später eine Anrechnung bei der Umsatzsteuervoranmeldung bei den Finanzämtern der Länder erfolgt. Das kostet Liquidität und Zeit."

Eine entscheidende Wende bringt auch nicht die Einführung der sogenannten Fristenlösung, die wesentlich komplizierter ist als das in allen EU-Nachbarstaaten existierende Modell, nach dem die Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer direkt bei der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt.

Eine Angleichung des deutschen Erhebungsverfahrens an den europäischen Standard ist dringend erforderlich und beinhaltet gleich drei Vorteile:

Die Finanzverwaltung wird entlastet, ohne dass dem Staat Einnahmen verloren gehen

Der Bürokratieabbau kommt voran

Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird im innereuropäischen Wettbewerb gestärkt

Nach der 6. EU-Umsatzsteuer-Richtlinie vom 17.05.1977 können Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dahingehend gewähren, dass die EUSt nicht zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet werden kann. Hiervon machen z. B. die Niederlande, Belgien und Polen Gebrauch, während diese Erleichterungen in Deutschland nicht gewährt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband (ADV) Isabelle B. Polders, Leiterin Verbandskommunikation Friedrichstr. 79, 10117 Berlin Telefon: (030) 310118-0, Fax: (030) 310118-90

(mw)

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