Pressemitteilung | AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V.

Förderprogramm PRO INNO II startet am 1. August / Die AiF bietet als Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit kostenlose Beratung für Unternehmen

(Köln) - Ab 1. August 2004 können kleine und mittlere Unternehmen vom Programm „Förderung der Erhöhung der PRO INNO II“ profitieren.Innovationskompetenz mittelständischer Unternehmen. Mit diesem Instrument der Forschungsförderung unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bis Ende 2008 den Mittelstand bei der Entwicklung von Innovationen und Zukunftstechnologien. Dafür stellt es allein in diesem Jahr 115 Mio. Euro zur Verfügung. Projektträger ist die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ (AiF), die bereits das im vergangenen Jahr ausgelaufene Vorläuferprogramm betreut hat. AiF-Präsident Johann Wilhelm Arntz freut sich über den Programmstart: „9 Monate lang lag diese Art der Unternehmensförderung auf Eis. Nach dieser langen Wartezeit steht den Unterneh-men jetzt endlich wieder ein Instrument zur Verfügung, das sich in den vergangenen fünf Jahren bestens bewährt hat: PRO INNO hat bei Fördermitteln von insgesamt 633 Mio. Euro einen zusätzlichen FuE-Aufwand in der mittelständischen Wirtschaft von 2 Mrd. Euro initiiert.“

Ziel von PRO INNO II ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen ohne Einschränkung der Technologiefelder zu erhöhen und ihnen neue Marktchancen zu eröffnen. Gleichzeitig sollen sie ihre Kooperationserfahrungen vergrößern durch die Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung (FuE) zwischen Unternehmen und mit Forschungseinrichtungen im In- und Ausland. In der Laufzeit des Programms können Unternehmen eine maximale Zuwendung von bis zu 300.000 Euro erhalten. Bei transnationalen Kooperationen mit ausländischen Partnern erhöht sich diese Obergrenze um 50.000 Euro. Das Programm unterstützt zudem den zeitweiligen Austausch von FuE-Personal. Dafür gilt eine Förderobergrenze von 125.000 Euro pro Unternehmen.

Seit 1999 wurden im Rahmen von PRO INNO fast 7.000 Forschungsprojekte von über 4.800 Unternehmen und knapp 500 FuE-Einrichtungen bewilligt, davon rund 60 Prozent aus den neuen Ländern. 12 Prozent der Kooperationen wurden mit ausländischen Partnern durchgeführt.

Im Unterschied zu PRO INNO können die einzelnen Unternehmen jetzt mehr als 2-mal gefördert werden. Außerdem fallen bei PRO INNO II bisherige Zugangsbeschränkun-gen für westdeutsche Unternehmen weg. Höhere Fördersätze und Obergrenzen bieten zudem größere Anreize für internationale Kooperationen. Die AiF unterstützt die Suche nach ausländischen Kooperationspartnern mit ihrem Netzwerk Internationale Technologiekooperation über 15 Kontaktbüros, vorwiegend in Mittel- und Osteuropa (www.intec-online.net).

Ausführliche Informationen über PRO INNO II finden Interessenten im Internet unter www.forschungskoop.de. Potenzielle Antragsteller können ein kostenloses Beratungsgespräch bei der AiF vereinbaren.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Bayenthalgürtel 23, 50968 Köln Telefon: 0221/376800, Telefax: 0221/3768027

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