Pressemitteilung | pro familia e.V. - Bundesverband

"Frauen bedrängt und eingeschüchtert aber im BVG-Urteil ignoriert" / pro familia befürchtet negative Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf Frauen

(Frankfurt am Main) - Zur Aufhebung der gerichtlichen Untersagung einer Protestaktion gegen Schwangerschaftsabbrüche durch das Bundesverfassungsgericht erklärt der pro familia-Bundesverband:

Ab sofort dürfen selbst ernannte Lebensschützer wieder vor Frauenarztpraxen und Kliniken demonstrieren. Sie dürfen Frauen auf dem Weg zur Praxis ungefragt belästigen und massiv auf sie einreden, ihre Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch zu überdenken. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Weichen gestellt: es hat die gerichtliche Untersagung von Protesten aufgehoben. Nun muss sich das Landgericht München erneut mit dem Fall befassen.

In diesem Urteil spielen Frauen- und Patientinnenrechte keine Rolle. Die erlaubten "Protestaktionen" sind eklatante Verstöße gegen das Recht von Frauen auf ungehinderten Zugang zur Praxis oder Klinik, die gesetzlich nicht strafbare Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Durch das Aufheben des gerichtlichen Verbotes dürfen Frauen weiterhin mit emotional aufgeladenen Fotos und Abbildungen bedrängt, eingeschüchtert und in ihrer Privatsphäre verletzt werden.

Ein solches Spießrutenlaufen hätte durch ein Demonstrationsverbot im Umkreis der Praxen und Kliniken, wie in anderen zivilisierten Ländern, z.B. in Kanada, Frankreich und Österreich, verhindert werden können. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es nun dem Landgericht München überlassen, ob es "im Einzelfall" doch ein Verbot von bestimmten Protestaktionen geben wird, um "die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patientin zu schützen", so das Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht München müsse zugunsten der "Lebensschützer" in der künftigen Rechtssprechung stärker berücksichtigen, dass "der Schwangerschaftsabbruch ein Gegenstand von wesentlichem öffentlichem Interesse" sei.

"Diese Entscheidung des BVG und die daraus resultierenden Konsequenzen sind für uns nicht nachvollziehbar. Ausdrücklich weist das reformierte Gesetz Frauen die Entscheidung bei einer ungewollten oder nicht geplanten Schwangerschaft zu. Sie gilt es zu respektieren und nicht in belästigender und einschüchternder Weise in Frage zu stellen. Frauen treffen eine für sie und ihre Familie verantwortliche Entscheidung. Sie wurden - wie im Gesetz vorgeschrieben - von Fachkräften kompetent beraten, werden von ÄrztInnen ihres Vertrauens betreut und brauchen keine zusätzliche Einmischung!" sagte Prof. Dr. Daphne Hahn, Vorsitzende des pro familia-Bundesverbands.

Quelle und Kontaktadresse:
PRO FAMILIA Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V., Bundesverband Pressestelle Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt am Main Telefon: (069) 639002, Telefax: (069) 639852

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