Pressemitteilung | Frauenhauskoordinierung e.V. / Association of Women's Shelters

Frauenhauskoordinierung fordert Bundesaktionsplan / zum Schutz von Frauen vor Gewalt / Internationaler Aktionstag am 25. November / Konkrete Schritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erforderlich

(Berlin) - Zur konsequenten Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen fordert Frauenhauskoordinierung (FHK) einen Bundesaktionsplan. FHK mahnt anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November eine konkrete Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Bundesrepublik an. "Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 2017 ratifiziert. Damit sowie durch weitere internationale Abkommen hat sich die Bundesrepublik zum umfassenden Schutz von Frauen vor Gewalt verpflichtet." so Gisela Pingen-Rainer, Vorstandsvorsitzende von FHK. Nun gelte es dringend, die notwendigen Maßnahmen und Umsetzungsschritte von Bund und Ländern in einem Bundesaktionsplan festzulegen und zu koordinieren.

Dazu gehöre auch, einen eigenständigen Rechtsanspruch für alle Frauen und deren Kinder auf Schutz vor Gewalt als staatliche Aufgabe in einem Bundesgesetz festzuschreiben. Auf dieser Grundlage müsse dann endlich die bedarfsgerechte Ausstattung und Finanzierung des Hilfe- und Unterstützungssystems geregelt werden. In einem ersten Schritt sollten Länder und Kommunen den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen umgehend die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stellen, damit die Kapazitäten dem Bedarf entsprechend erhöht werden können.

Derzeit müssten viele Frauenhäuser schutzsuchende Frauen oft auch mitsamt ihrer Kinder wegen Platzmangels abweisen oder können sie wegen fehlenden Personals nicht angemessen unterstützen. "Die Engpässe in deutschen Frauenhäusern sind dramatisch wie nie", betont Heike Herold, Geschäftsführerin FHK: "Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht." Darauf müssten alle Frauen einen Anspruch haben unabhängig davon, ob sie in Deutschland geboren oder zugewandert sind, ob sie eine Behinderung haben oder nicht, ob sie arm oder reich sind, auf dem Land oder in Städten leben. Der Gewaltschutz muss auch für Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und für geflüchtete Frauen sichergestellt werden. Das derzeitige Aufenthalts- und Asylgesetz schränkt den Zugang dieser Frauen zu einer geschützten Unterkunft und zu Unterstützungsmöglichkeiten deutlich ein.

Quelle und Kontaktadresse:
Frauenhauskoordinierung e.V. Pressestelle Tucholskystr. 11, 10117 Berlin Telefon: (030) 92122083, Fax: (030) 68077237

(rs)

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