Pressemitteilung | Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU)

Für die Wirtschaftsförderung werden schnell klare und transparente Regelungen benötigt

(Schwerin) - Die Wirtschaft ist über die Ausführungen der Koalitionsvereinbarung zur Wirtschaftsförderung verunsichert. Danach soll "die Bezahlung der (geförderten) Arbeit im Regelfall nicht unterhalb eines Mindestlohnes von 8,50 Euro liegen" (Koalitionsvereinbarung Nr. 24). "Die vor Investitionsentscheidungen stehenden Unternehmer fragen sich, was diese Formulierung tatsächlich bedeutet", fasste am 5. November 2011 in Schwerin das Mitglied der Hauptgeschäftsführung der VUMV, Lothar Wilken, die Anfragen aus den 27 Mitgliedsverbänden des Dachverbandes der Wirtschaft zusammen.

Die Wirtschaft teile die Linie des Landes, wonach ein Schwerpunkt auf der Förderung des produzierenden Gewerbes liegen soll. "Industrie bringt Wertschöpfung und verbreitert die wirtschaftliche Basis. Sie bringt höhere Steuern und ist eine Voraussetzung für attraktive Löhne. Dann brauchen wir uns auch über den genannten Lohn gar nicht mehr zu unterhalten", so Wilken weiter.

Viele Fragen seien aber nun offen: Welche geförderte Arbeit ist eigentlich überhaupt gemeint? Was ist mit den Altanträgen? Gilt das nur für Personalkostenförderung oder auch für Investitionshilfen? Wie sollen zukünftig Darlehen auch für Betriebsmittel ausgereicht werden? Wie werden Erweiterungsinvestitionen behandelt? Gilt die Neuregelung auch für Bürgschaften? Allen Beteiligten sei sicherlich klar, dass das Land Bundesgesetze nicht aushebeln kann. Insofern sei z. B. die Investitionszulage nicht betroffen.

Die Regelungen dafür müssten schnell mit den Vertretern der Wirtschaft diskutiert und veröffentlicht werden. "Durch den Wahlkampf und die Vorbereitung der Koalition gab es schon eine eingeschränkte Abarbeitung der offenen Anträge. Wir sehen die Gefahr, dass erstmals in der Geschichte des Landes Fördergelder des Bundes zurückgegeben werden müssen. Das wäre ärgerlich", so Wilken.

Die VUMV empfiehlt dringend, die zahlreichen Fragen rechtssicher zu klären und den Stichtag der Umstellung auf neue Förderbedingungen nicht vor dem Frühjahr festzulegen. Zusätzlich sollten die noch nicht entschiedenen Anträge sehr schnell zu einer Bewilligung gebracht werden. Notwendig sei auch eine umfassende Information zum tatsächlichen Antragsstand, zur Mittelbindung und zu den freien Fördermitteln.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV) Pressestelle Graf-Schack-Allee 10, 19053 Schwerin Telefon: (0385) 6356100, Telefax: (0385) 6356151

(cl)

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