Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Gebührenangleichung in neuen Ländern: Jetzt muss auch der Heilkundlerabschlag Ost fallen

(Berlin) - Die ab 01. Juli 2004 bundesweit einheitliche Vergütung von rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Freiberuflern kommentiert BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann: "Für zahlreiche Freiberufler entfallen zur Jahresmitte endlich die 'Gebührenabschläge Ost'. Der BFB hat sich stets für einheitliche Vergütungen engagiert und begrüßt, dass nun auch Rechtsanwälte und Steuerberater vor Gericht, Notare und Berufsbetreuer sowie die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in den neuen Bundesländern so honoriert werden wie ihre Kollegen in den alten.

Fast anderthalb Jahrzehnte nach der deutschen Einheit und vor dem Hintergrund angeglichener Lebensverhältnisse war die Aufhebung des Abschlags überfällig. Umso unverständlicher ist, dass mit den Heilkundlern die größte Freiberuflergruppe weiter auf Gleichbehandlung warten muss.

Abschläge von zehn und mehr Prozent bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Therapeuten sind nicht länger zu akzeptieren. Der Aufwand für die Einrichtung und den Unterhalt einer Praxis ist im Osten und Westen der Republik weitgehend identisch.

Die Politik in Bund und Ländern bleibt aufgefordert ihr Versprechen einzulösen, wonach eine Angleichung der Vergütungen für die freiberuflichen Heilkundler in den neuen Ländern schon zu Beginn des Jahres 2000 hätte in Kraft treten müssen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: 030/284444-0, Telefax: 030/284444-40

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