Pressemitteilung | Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)

Gefahrgutbeförderung: Ab 2008 Feuerlöscher nach EN 3 in ausreichender Zahl mitführen / ADR-Änderung zum Jahreswechsel beachten

(Kassel) - Da die bislang bestehende ADR-Übergangsregelung für die Feuerlöschgeräteausrüstung zum Jahresende ausläuft, müssen Gefahrguttransportfahrzeuge ab dem 1. Januar 2008 Feuerlöscher gemäß Europäischer Norm EN 3 in ausreichender Zahl mitführen – sowohl im innerstaatlichen als auch im grenzüberschreitenden Verkehr. Aus diesem Anlass rät der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. dringend, rechtzeitig die Feuerlöschgeräte-Ausrüstung aller gefahrgutbefördernden Fahrzeuge auf Vollständigkeit und Funktionssicherheit zu überprüfen.

Haftung für vorschriftsmäßige Ausrüstung und Wartung der Feuerlöscher

Die Löschmittelmenge der Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C richtet sich nach dem Gewicht des Fahrzeuges sowie Art und Menge der Gefahrgutladung. Sie beträgt mindestens 2 kg bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und reicht bei großen Fahrzeugen mit mehr als 7,5 Tonnen bis zu 12 kg Löschmittelinhalt. Natürlich zählen dabei nur Geräte, die – wie vorgeschrieben – innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einmal geprüft und mit einer entsprechenden Prüfplakette des qualifizierten Feuerlöscher-Kundendienstes versehen wurden. Die Feuerlöscher sind ferner durch Schutzeinrichtungen vor Witterungseinflüssen zu schützen.

Wer diese ab 2008 geltenden Vorschriften verletzt, kann nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern herangezogen werden. Bei Schadensfällen droht darüber hinaus eine Strafanzeige wegen Unterlassung und möglicherweise auch der Verlust des Fahrzeug- und Ladungs-Versicherungsschutzes. Ausgenommen von der Feuerlöscher-Mitführungspflicht sind nach den ADR-Regelungen freigestellte Beförderungen. Ob diese Freistellungen greifen, ist im Einzelfall durch die Verantwortlichen zu klären. Der bvbf rät generell, alle Transportfahrzeuge – ob gefahrgutbefördernd oder nicht – mit Feuerlöschern gemäß ADR-Regelungen auszurüsten und diese wegen der besonderen Betriebsbedingungen jährlich warten zu lassen. Lastkraftwagenfahrer, die Feuerlöscher mit sich führen, bewähren sich oft als „rote Engel“ für die Bekämpfung von Fahrzeugbränden und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr.

Am besten die gesamte Brandschutzausrüstung überprüfen lassen

Die Gefahrgutvorschriften sind sehr komplex – auch und gerade was den Brandschutz anbelangt. Und sie betreffen neben Verladung und Transport auch die Lagerung. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Inspektion der Feuerlöscher durch einen qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb auch die gesamte Situation des Betriebes in Augenschein nehmen zu lassen. Oft ergeben sich dabei wichtige Hinweise für weitere technische und organisatorische Brandschutz-Verbesserungen. Adressenqualifizierter Brandschutz-Fachbetriebe sind beim bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., Friedrichsstraße 18, 34117 Kassel, oder im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Carsten Wege, Geschäftsführer Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel Telefon: (0561) 288640, Telefax: (0561) 2886429

(el)

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