Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)

Geistiges Eigentum in der Pflanzenzüchtung: Patentierungsverbot auf Pflanzen aus Kreuzung und Selektion aufrechterhalten (#geistigeseigentum)

(Bonn) - Zum Welttag des geistigen Eigentums am 26. April betont der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP), dass geistige Eigentumsrechte für die Pflanzenzüchtung in Deutschland von zentraler Bedeutung sind. "In der Pflanzenzüchtung gibt es den Sortenschutz als primäres Schutzrecht, das durch den Patentschutz für technische Erfindungen ergänzt wird. Patente dürfen nicht auf Produkte aus im Wesentlichen biologische Verfahren erteilt werden", warnt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.

Die Pflanzenzüchter mussten im letzten Dezember durch einen Beschluss der Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) einen herben Rückschlag verzeichnen. Die Entscheidung unterwandert in ihrer Konsequenz das Patentierungsverbot von Pflanzen aus Kreuzung und Selektion, welches Mitte 2017 vom Verwaltungsrat des EPA nach einer Klarstellung der EU-Kommission eingeführt worden war. "Die Balance zwischen Patent- und Sortenschutz ist dadurch erneut ins Ungleichgewicht geraten. Zugang zu genetischem Material der Mitbewerber wie auch die gesicherte Refinanzierung der Züchtungsarbeit sind das Herzstück züchterischer Variation. "Wir fordern daher, dass entsprechende Rechtssicherheit umgehend wiederhergestellt wird", erklärt Schäfer. In diesem Zusammenhang begrüßt der BDP, dass die Große Beschwerdekammer des Patentamtes erneut die Angelegenheit prüfen wird. "Die feste Verankerung des Patentierungsverbots für Produkte aus im Wesentlichen biologischen Verfahren im Europäischen Patentübereinkommen muss gewährleistet werden, um die Balance zwischen Sorten- und Patentschutz in der Pflanzenzüchtung aufrechterhalten zu können", so Schäfer.

Der Sortenschutz ermöglicht es Pflanzenzüchtern, mit den Sorten anderer Unternehmen weiterzuzüchten und daraus entstehende neue Sorten auf den Markt zu bringen. Dies ist vergleichbar mit einem Open Source-System und stimuliert die aufwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeit der Branche. Die Entwicklung einer Sorte kostet 1 bis 2 Millionen Euro und dauert 10 bis 15 Jahre, aber durch gesetzliche Lücken im Sortenschutz bei der Nachbauregelung entgehen den Pflanzenzüchtern nach wie vor wichtige Einnahmen, die für die Arbeit an neuen Sorten, die beispielsweise an veränderte Klimabedingungen angepasst sind, dringend benötigt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Ulrike Amoruso-Eickhorn, Referentin Öffentlichkeitsarbeit Kaufmannstr. 71-73, 53115 Bonn Telefon: (0228) 9858110, Fax: (0228) 9858119

(sf)

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