Pressemitteilung | Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID)

Geplante Wärmelieferverordnung ist praxisfern / BID fordert praktisch umsetzbare gesetzliche Regelung für das Wärmecontracting

(Berlin) - Die BID hat heute zu den geplanten Regelungen zur gewerblichen Wärmelieferung (Contracting) in laufenden Mietverhältnissen gegenüber dem Bundesjustizministerium Stellung genommen. Mit der vom Ministerium vorgelegten Wärmelieferverordnung sollen die Vorgaben des kürzlich beschlossenen Mietrechtsänderungsgesetzes zum Contracting umgesetzt werden.

"Die Regelungen der Wärmelieferverordnung sind komplizierter, bürokratischer und streitanfälliger als die Vorgaben nach der bisherigen Rechtslage", so Walter Rasch, Vorsitzender der BID und Präsident des BFW. Ein flächendeckender Rückgang des Wärmecontractings sei deshalb wahrscheinlicher als die Etablierung eines wichtigen Instruments zur Steigerung der Energieeffizienz.

Insbesondere die gesetzlich geforderte Kostenneutralität bereits zu Beginn der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung ist praxisfern und damit vielfach nicht umsetzbar.

"Auf Grund der Komplexität der Regelungen sind Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vorprogrammiert", weiß Rasch. "Statt eine mietrechtlich umsetzbare Lösung zu finden, hat sich der Gesetzgeber in detaillierten und komplizierten Regelungen verstrickt, deren wirtschaftliche und soziale Auswirkungen nicht vorhersehbar sind", führt der BID Vorsitzende weiter aus.

Die BID fordert, die Wärmelieferverordnung zu vereinfachen und einen angemessenen Kompromiss zwischen Detailliertheit und mietrechtlicher Verständlichkeit zu finden. Abweichende Individualvereinbarungen sollten zulässig sein.

Die komplette Stellungnahme zur WärmeLV-E finden Sie hier: http://bid.info/wp-content/uploads/2012/10/BID_STN_WaermeLV_15032013.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), c/o BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. Dennis Beyer, Pressesprecher Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 327 81-110, Telefax: (030) 327 81-299

(cl)

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