Pressemitteilung | Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)

Gesundheitsdatennutzungsgesetz: Zeitnahe, neutrale Datengrundlage bietet Potenziale für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens

(Berlin) - "Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz bietet die Chance, die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln und Digitalen Gesundheitsanwendungen zu fördern. Dazu sollte jedoch das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit bestehende Datenmonopole der Gesundheitsbranche unbedingt aufheben", kommentiert BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz den am 4. August 2023 vorgelegten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Die Verbändeanhörung dazu findet am heutigen Montag statt. Mit dem Gesetz will das BMG den Nutzen von Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung sowie für die Gesundheitsversorgung verbessern, insbesondere im Arzneimittelbereich.

Für den BAH ist neben einer zügigen und koordinierten Antragsabwicklung vor allem die Neutralität beim Zugriff auf Gesundheitsdaten von Bedeutung: "Die einheitliche und gemeinsame Datengrundlage spielt eine entscheidende Rolle bei der Erzielung von Verhandlungsergebnissen, um den verschiedenen Interessen im Bereich Arzneimittel und Digitaler Gesundheitsanwendungen gerecht zu werden. Das erst kürzlich gegründete Forschungsdatenzentrum Gesundheit könnte so zeitnah einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung leisten", so Cranz.

Zugang zu Krebsregister-Daten

Darüber hinaus sieht der BAH Verbesserungsbedarf bezüglich des Zugriffs auf verknüpfte Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit und der klinischen Krebsregister. Hier sollte klar definiert werden, dass pharmazeutische Unternehmen ebenfalls Zugang zu diesen Daten erhalten, insbesondere im Rahmen der frühen Nutzenbewertung. Derzeit werden Versorgungsdaten in der frühen Nutzenbewertung des AMNOG nicht ausreichend berücksichtigt.

Einbeziehung der Leistungserbringer

Im Rahmen des vorliegenden Entwurfs ist auch vorgesehen, dass Kranken- und Pflegekassen die Befugnis erhalten sollen, datenbasierte Auswertungen zur persönlichen Gesundheitsvorsorge ihrer Versicherten, zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und zur Erhöhung der Patientensicherheit durchzuführen. Somit ergibt sich für die Kranken- und Pflegekassen die neue Gelegenheit, ihre Versicherten auf individueller Basis zur Gesundheitsvorsorge anzusprechen. "Das Thema ist von sensibler Natur, da Patienten normalerweise mit ihrem Arzt oder Apotheker über ihre individuelle Gesundheitsvorsorge sprechen. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, diese Leistungserbringer vorab in die Kommunikation zwischen Kranken- und Pflegekassen und den Patienten einzubeziehen. Nur so kann das Vertrauen der Patienten in die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten gestärkt werden", betont BAH-Hauptgeschäftsführer Cranz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) Armin Edalat, Pressesprecher Ubierstr. 71-73, 53173 Bonn Telefon: (0228) 957450, Fax: (0228) 9574590

(jg)

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