Pressemitteilung | Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V. (DFLW)

Gesundheitsgefahr Legionellen - Staat vernachlässigt Aufklärungspflicht

(Berlin) - Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der geltenden Trinkwasserverordnung wurden in den vergangenen Monaten tausende Trinkwasser-Installationen in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass etwa 15 bis 20 Prozent dieser technischen Anlagen mit einer unzulässig hohen Konzentration des gefährlichen Bakteriums Legionella pneumophila (Umgangssprachlich: Legionellen) belastet sind, so Winfried Hackl, Geschäftsführer des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene (DFLW) e.V.

Die erheblichen Gesundheitsgefahren und Risiken für Verbraucher, die von diesem Bakterium ausgehen, sind in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Der DFLW e.V. fordert daher eine umfassende und objektive Aufklärung von Seiten des Staates, der nach geltenden Gesetzen dazu verpflichtet ist, die Menschen zu informieren.

Im Infektionsschutzgesetz, der gesetzlichen Grundlage für die Trinkwasserverordnung, regelt der §3 eindeutig, dass die Information und Aufklärung der Allgemeinheit eine öffentliche Aufgabe ist. Dies wurde bereits vor mehr als 10 Jahren schon in der amtlichen Begründung für dieses Gesetz formuliert.

Hackl weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für diese Aufgaben bei der BzgA, der in Köln ansässigen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, liegt. Doch trotz der schlechten Untersuchungsergebnisse sowie aktuellen Zahlen - rund 25.000 Menschen erkranken jährlich an einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung, die auf Legionellen zurückzuführen ist - erfolgte bisher noch keine umfassende Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Verbraucher.

Der DFLW e.V. ist der Ansicht, dass das Thema Legionellen in Trinkwasser-Installationen nur unter Mitwirkung der Verbraucher gelöst werden kann. Diese benötigen jedoch Informationen zu Themen wie: die richtige Benutzung einer Trinkwasseranlage sowie Grenzen von Energie- und Wassersparmaßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes.

Die Beispiele AIDS, BSE und Schluckimpfung zeigen, dass ein Infektionsschutz durch Prävention und notwendige Aufklärungsarbeit wirksam sein kann. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ein schnelles, parteiübergreifendes Handeln der Politik zum Erreichen von Präventionszielen ist unerlässlich und seit langem überfällig. Eine flächendeckende und umfassende Verbraucheraufklärung ist von Fachverbänden und Fachgremien alleine nicht zu bewältigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V. (DFLW) Pressestelle Marburger Str. 3, 10789 Berlin Telefon: (030) 2190989-22, Telefax: (030) 2190989-23

(cl)

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