Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) - Landesverband Niedersachsen

Handlungsempfehlungen des DEHOGA Niedersachsen für Gastronomie und Hotellerie in Niedersachsen

(Hannover) - DEHOGA-Präsident Detlef Schröder stellte heute in Hannover die Handlungsempfehlungen des DEHOGA Niedersachsen für eine Eröffnung von Gastronomie und Hotellerie im Zuge der Corona-Krise vor.

Teile der niedersächsischen Gastronomie sollen am 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Hotellerie soll ab dem 25. Mai 2020 auch wieder touristische Übernachtungen zulassen dürfen.

Präsident Schröder führte aus: "Mit den Handlungsempfehlungen wollen wir der Hotel- und Gaststättenbranche eine Orientierung geben, was beim Wiederanfahren des Geschäftsbetriebes beachtet werden sollte. Unsere Handlungsempfehlung muss schematisch bleiben, weil die vielen Besonderheiten der einzelnen Betriebe nicht in einer Handlungsempfehlung dargestellt werden können." Da das Gastgewerbe in Niedersachsen insgesamt in die Pflicht genommen sei, seine Betriebsführung so auszurichten, dass Corona-Infektionen von Gästen und Mitarbeitern ausgeschlossen werden können, richteten sich die Handlungsempfehlungen nicht nur an die Mitglieder des Verbandes sondern an alle Gastgewerbetreibenden in Niedersachsen. Die Handlungsempfehlungen stehen zum Download auf der Website des DEHOGA Niedersachsen unter www.dehoga-niedersachsen.de bereit.

Er wies darauf hin, dass nun mit Spannung auch die Verordnungen des Landes Niedersachsen erwartet werden, die die Auflagen im Zusammenhang mit der Eröffnung von Gastronomie und Hotellerie definieren müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) - Landesverband Niedersachsen Pressestelle Yorckstr. 3, 30161 Hannover Telefon: (0511) 33706-0, Fax: (0511) 33706-29

(tr)

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