Pressemitteilung | Ingenieurkammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts

Ingenieure von Bund und Ländern enttäuscht

(Stuttgart) - Die baden-württembergischen Ingenieure sind über die von Bund und Ländern verabschiedete Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) maßlos enttäuscht. Mit der am 7. Juni durch den Bundesrat gebilligten Novelle werden zwar nach über einem Jahrzehnt die Honorare für Bauingenieure und Architekten endlich erhöht, sagt der Hauptgeschäftsführer der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW), Daniel Sander. "Mit Verbitterung erfüllt uns aber, dass in der neuen HOAI die Vergütung wesentlicher Beratungsleistungen durch Ingenieure wieder nicht verbindlich geregelt wird", kritisiert Sander.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hatte es bis zum Schluss abgelehnt, wichtige Beratungs- und Planungsleistungen wie Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schall-schutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, vermessungstechnische Leistungen sowie Bauüberwachungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen wieder in den verbindlichen Teil der HOAI mitaufzunehmen. Diese Leistungen waren bei der vorangegangenen HOAI-Novelle 2009 aus nicht nachvollziehbaren Gründen aus dem Regelwerk herausgenommen worden. Von dieser Ausnahme sind 20 bis 30 Prozent der Ingenieure direkt betroffen und durch Preisdumping in ihrer Existenz gefährdet.

"Es ist für uns nicht verständlich, dass die Mehrheit der Landesregierungen im Bundesrat nicht an ihren eigenen Beschlüssen festgehalten und Rösler nachgegeben hat. 2012 hatten die Bau- und die Wirtschaftsminister einstimmig die Rückführung dieser Beratungsleistungen in die HOAI gefordert. Demzufolge hätten die Länder auf eine Änderung von Röslers Verordnungsentwurf beharrt müssen", kritisiert Sander. "Die baden-württembergische Landesregierung hat im Gegensatz zu den anderen Ländern allerdings Wort gehalten und sich im Bundesrat uneingeschränkt hinter die Ingenieure gestellt. Die Ingenieure im Land bedanken sich bei Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid sowie bei den Regierungsfraktionen für ihre Unterstützung und ihren Einsatz für unseren Berufsstand", betont INGBW-Hauptgeschäftsführer Sander. "Ohne die Stimmen Baden-Württembergs wäre die HOAI am Freitag im Bundesrat komplett gescheitert."

Die HOAI regelt bundesweit die Honorare für Planungsleistungen im Bauwesen. Zum einen garantiert das Regelwerk Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar, zum anderen dient es dem Verbraucherschutz. Wettbewerb darf nicht durch Preisdumping, sondern allein in der Qualität der Ingenieur- und Architektenleistungen stattfinden. Die bisherige HOAI mit ihrer jüngsten Änderung von 2009 hatte sich am Stand der Technik und an Büroabläufen aus den 1980er Jahren orientiert.

Durch die Novelle werden die Tafelsätze nun durchschnittlich um rund 17 Prozent erhöht. Damit kommt es im Schnitt zu einer jährlichen Erhöhung um rund 1,5 Prozent seit 1996. Zudem erweitert die HOAI 2013 das Grundleistungsbild in allen Leistungsbildern erheblich. Allein diese Mehrleistung umfasst bereits einen erheblichen Teil der höheren Vergütung. "Bereits jetzt gibt es einen Ingenieurmangel und Ingenieurbüros finden keine neuen Mitarbeiter, weil sie keine der schwierigen Ausbildung und hohen Verantwortung entsprechende Entlohnung anbieten können. Daher ist auch die Erhöhung der Tafelsätze in der Sache richtig und notwendig", betont INGBW-Hauptgeschäftsführer Sander.

Quelle und Kontaktadresse:
Ingenieurkammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Daniel Sander, Geschäftsführer Zellerstr. 26, 70180 Stuttgart Telefon: (0711) 649710, Telefax: (0711) 6497155

(tr)

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