Pressemitteilung | Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD)

Interesse an der Hautkrebsvorsorge steigt / Krankenkassen müssen mehr für Hautkrebsfrüherkennung tun

(Berlin) - "Die Krankenkassen müssen mehr tun, um das Hautkrebsscreening bei den gesetzlich Krankenversicherten bekannt zu machen. Das zeigt die aktuelle zweite Forsa-Umfrage zur Akzeptanz des Hautkrebsscreenings ganz deutlich", betont Dr. Ralph von Kiedrowski vom Vorstand des Berufsverband der Deutschen Dermatologen.

"Nur rund 50 Prozent der Anspruchsberechtigten wissen, dass sie ab dem 35 Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf das Hautkrebsscreening als kostenlose Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Das sind aber immerhin sechs Prozent mehr als bei der gleichen Umfrage im Jahr 2011", erläutert von Kiedrowski."Angesichts anhaltend hoher Hautkrebsraten muss hier deutlich mehr Aufklärung und von möglichst vielen Stellen erfolgen."

Wie auch schon ihr Vorläufer sollte die von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft in Auftrag gegebene Umfrage klären, wie das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung zur Hautkrebsfrüherkennung in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Dazu wurden im April 2013 erneut rund 1.000 gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren repräsentativ befragt.

Die vom Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP) ausgewerteten Daten zeigen: Das Interesse an der Hautkrebsfrüherkennung steigt. So zeigten sich 51 Prozent der Befragten (2011: 45%) bzgl. Hautkrebs persönlich besorgt, über 90 Prozent halten Vorsorgeuntersuchungen für wichtig. Die breite Mehrzahl der Befragten bevorzugt ein Screening nach Facharztstandard: 79 Prozent gaben an, sie würden eine solche Untersuchung bei einer Hautärztin oder einem Hautarzt durchführen lassen (2011: 76%).

Nahezu jeder (ca. 97%) ist davon überzeugt, dass die Vorteile des Hautkrebsscreenings mögliche Nachteile wie zum Beispiel unnötige Operationen überwiegen. Doch nur 35 Prozent (2011 waren es 31%) haben bislang schon einmal ein Hautkrebsscreening im Rahmen der gesetzlich geregelten Krebsfrüherkennung in Anspruch genommen.

"Hier spielt sicherlich eine Rolle, dass der Gesetzgeber eine Altersgrenze gezogen hat, die eine solche Untersuchung zu Lasten der Krankenkasse für die meisten erst ab dem 35 Lebensjahr ermöglicht", vermutet von Kiedrowski. "Allerdings gibt es zunehmend mehr Krankenkassen, die für vorsorgebewusste jüngere Mitglieder die Kosten freiwillig übernehmen", so von Kiedrowski.

Im Übrigen wussten zwar nur 38%, das Hautkrebs insgesamt die häufigste Krebsart überhaupt darstellt. Aber knapp neun von zehn der Befragten zeigten sich darüber informiert, dass regelmäßige Solariumbesuche das Hautkrebsrisiko erhöhen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) Pressestelle Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin Telefon: (030) 24625353, Fax: (030) 24625333

(cl)

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