Pressemitteilung | Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

Internetpranger: Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt rechtliche Einschätzung des DEHOGA Hessen / Vorläufiges Aus für Hygienepranger / Richter haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichungen

(Wiesbaden) - Für viel Aufruhr hat die neue Vorschrift aus dem LFGB gesorgt, die die Veröffentlichung von Warnungen über konkrete Lebensmittel im Internet vorschreibt. In einem Beschluss vom 23.04.2013 hat jetzt auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines Eilverfahrens die Veröffentlichung, die bloß auf allgemeine Hygienemängel hinweist, vollständig untersagt.

Im "Verbraucherfenster Hessen" wurden bis vor wenigen Tagen Betriebe durch die Behörden veröffentlicht, bei denen bereits aufgrund geringer Beanstandungen im Hygienebereich ein Bußgeld zu erwarten war. Bereits mehrere Gerichte in anderen Bundesländern hatten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise geäußert und die sog. Internetpranger gestoppt. Der DEHOGA Hessen begrüßt die Entscheidung des obersten Hessischen Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutz ausdrücklich.

Dabei stellt DEHOGA Hessen-Präsident Gerald Kink jedoch klar: "Uns geht es nicht um den Schutz 'schwarzer Schafe'. Hygiene hat in unserer Branche oberste Priorität! Aber wenn Betriebe grundsätzlich ordentlich und sauber arbeiten und es dennoch zu kleineren Beanstandungen kommt, denen dann auch noch in angemessener Zeit abgeholfen wird, dann kann es nicht sein, dass diese Betriebe im Internet gebrandmarkt werden." Der daraus erwachsende Schaden für den Betrieb stünde in keinem Verhältnis zum berechtigten Bedürfnis des Verbrauchers nach Verlässlichkeit und Sicherheit.

Diese Auffassung vertritt auch der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen: Sei eine Veröffentlichung erst einmal erfolgt, sei dieser Schaden praktisch nicht wieder gut zu machen, wohingegen an einer vorläufigen Veröffentlichung, nachdem die Mängel in dem betreffenden Betrieb längst behoben waren, kein so dringendes öffentliches Interesse bestünde, dass dies eine Veröffentlichung rechtfertige.

Nach der Gerichtsentscheidung hat auch das Hessische Verbraucherschutzministerium reagiert und am 30. April 2013 bereits die Internetveröffentlichungen eingestellt sowie die Behörden entsprechend informiert.

"Die rechtliche Einschätzung des Gerichtshofs bestätigt eins zu eins unsere rechtlichen Bedenken, auf die wir bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der Vorschrift hingewiesen und auf deren wirtschaftliche Folgen wir eindringlich aufmerksam gemacht haben", so Präsident Kink.

Der Verband fordert nun Augenmaß bei den notwendigen Anpassungen gesetzlicher Vorschriften im Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit.

Insbesondere trügerischen Transparenzsystemen wie der sog. Hygiene-Ampel erteilt der DEHOGA Hessen weiterhin vorläufig eine Absage: "Solange Fragen wie eine verlässliche Kontrolle und Nachkontrolle mit entsprechendem Personal in den Veterinärämtern nicht geklärt sind, ist neben rechtlichen Problemstellungen ein verbrauchertaugliches Transparenzsystem nicht darstellbar. Damit ist dann niemandem geholfen", kommentiert Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen, die aktuelle Diskussion im Hinblick auf die am 16. und 17. Mai in Bad Nauheim tagende Verbraucherschutzministerkonferenz.

Quelle und Kontaktadresse:
Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen e.V. Sebastian Maier, Pressesprecher Auguste-Viktoria-Str. 6, 65185 Wiesbaden Telefon: (0611) 992010, Telefax: (0611) 9920122

(cl)

NEWS TEILEN: