Pressemitteilung | Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD)

Jetzt Versprechen einlösen / Katholische Krankenhäuser mahnen zukunftsfeste Krankenhausfinanzierung an

(Freiburg) - Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) begrüßt, dass die Bundesregierung den akuten Handlungsbedarf bezüglich der Unterfinanzierung der Krankenhäuser erkannt hat und mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) die Situation verbessern will. Anlässlich der heutigen (24. November 2008) Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages betont der KKVD: Kranke Menschen in Deutschland haben ein Recht auf qualitativ hochstehende Behandlung und Pflege in Krankenhäusern. Die Mitarbeitenden haben das Recht auf adäquate Entlohnung ihrer anspruchs- und verantwortungsvollen Arbeit. Menschliche Zuwendung muss im Klinikalltag weiterhin möglich sein. Ärztliche und pflegerische Leistungen sowie Zuwendung lassen sich nicht am Fließband produzieren.

Deshalb fordert der KKVD: Die Unterfinanzierung der Kliniken muss endlich nachhaltig behoben werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Refinanzierung ist nur anteilig und daher nicht ausreichend. Das begrüßenswerte Sonderprogramm zur Verbesserung der Situation der Pflegenden ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Dieser sollte nach Meinung des KKVD reduziert werden. Außerdem, so der KKVD, kann dieses Programm nur wirken, wenn es vollständig finanziert wird. Infolge neuer Tarifabschlüsse steigen die Personalkosten in den Kliniken insgesamt um etwa vier Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung von etwa sechs Prozent. Vorgesehen durch den Gesetzgeber ist nur ein Ausgleich von rund drei Prozent. Der KKVD fordert eine vollständige Refinanzierung.

Dass in dem Gesetzentwurf die Höhe der Leistungsentgelte nicht mehr auf der vergangenheitsbezogenen Grundlohnrate basieren soll, begrüßt der KKVD ausdrücklich. Ebenso wie bereits der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 7. November 2008 kritisiert er aber, dass das Bundesgesundheitsministerium sich Einschränkungsmöglichkeiten "nach eigenem Ermessen" offen halten will. Der KKVD fordert deshalb, dass der zukünftige vom Statistischen Bundesamt jährlich zu ermittelnde Orientierungswert ohne Einflussnahme durch das Ministerium Grundlage der Leistungsvergütungen sein soll.

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) Thomas Vortkamp, Geschäftsführer Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 200352, Telefax: (0761) 200609

(dh)

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