Pressemitteilung | terre des hommes Deutschland e.V. - Hilfe für Kinder in Not - Bundesgeschäftsstelle

"Keine Auslandsadoptionen ohne fachliche Aufsicht" / terre des hommes fordert Änderung der Gesetzgebung

(Osnabrück) - Vor dem Hintergrund einer geplanten Reform des »Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit« (FGG) hat das entwicklungspolitische Kinderhilfswerk terre des hommes ein entschiedeneres Vorgehen gegen so genannte Selbstbeschaffungsadoptionen gefordert. Viele Kinder werden unter Umgehung international vereinbarter Verfahren von Deutschen im Ausland adoptiert. "Die Kindesselbstbeschaffung durch Privatadoption ohne Beteiligung einer in Deutschland anerkannten Fachvermittlungsstelle ist als Instrument der Jugend- und Kinderhilfe überflüssig geworden", erklärte Bernd Wacker, terre des hommes-Adoptionsexperte. "Es wird höchste Zeit, Auslandsadoptionen ohne fachliche Vorbereitung und Begleitung endgültig einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Die anstehende Reform des Gesetzes zur freiwilligen Gerichtsbarkeit und die geplante Novellierung des Adoptionsvermittlungsrechtes gäbe dazu Gelegenheit."

Unterstützt wird die terre des hommes-Forderung durch die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg. In einer Stellungnahme kritisierte Frank Licht, Leiter der Behörde, die bestehende Praxis, bei der Eltern trotz Umgehung des Adoptionsvermittlungsgesetzes mit einer nachträglichen Anerkennung durch deutsche Gerichte rechnen könnten. Ursache dafür sei eine Lücke im Gesetz zur freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). "Die deutschen Behörden", so Licht, "werden in dieser Situation vor vollendete Tatsachen gestellt. Eine Kindeswohlprüfung findet vor der Adoption nicht statt." Außerdem würden durch diese Umgehungspraxis Eltern benachteiligt, die sich einem ordnungsgemäßen Verfahren nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz unterzögen. Licht fordert deshalb eine zügige Reform des Gesetzes der freiwilligen Gerichtsbarkeit. "Wir erwarten, dass im Zuge dieser Umgestaltung eine Vorschrift zur Vermeidung von Selbstadoptionen verbindlich in das Gesetz aufgenommen wird."

Maßgeblich für eine Adoption nach deutschem Recht ist das Adoptionsvermittlungsgesetz.
Auslandsadoptionen unterliegen außerdem den internationalen Bestimmungen des Haager Übereinkommens. Adoptionsvermittlungen dürfen nach deutschem Recht nur von anerkannten Vermittlungsstellen vorgenommen werden. Privat- oder Selbstbeschaffungsadoptionen sieht das Adoptionsvermittlungsgesetz nicht vor.

Quelle und Kontaktadresse:
terre des hommes Deutschland e.V., Hilfe für Kinder in Not Michael Heuer, Referent, Presseabteilung Ruppenkampstr. 11a, 49084 Osnabrück Telefon: (0541) 71010, Telefax: (0541) 707233

(bl)

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