Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Klage der Telekom abgewiesen / Wichtiges Signal für den Breitbandausbau im ländlichen Raum

(Bonn) - Die Telekom ist heute mit ihrer Klage beim Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Der Bonner Konzern muss gemäß Zugangsanordnung der Bundesnetzagentur Schaltverteiler auf dem Hauptkabel errichten. Effekt: Dadurch verkürzt sich die Länge der Kupferleitung zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Haushalt und schafft Grundlage für die Versorgung mit breitbandigem Internet - vor allem im ländlichen Raum.

Bonn, 21. Dezember 2012: Nicht in Ballungsgebieten herrschen defizitäre Zustände hinsichtlich Versorgung mit schnellem Internet, sondern in den dünnbesiedelten Regionen. Und genau dort muss der Breitbandausbau massiv vorangetrieben werden. Ein wirkungsvolles Instrument hierzu ist der Wettbewerberzugang zur Teilnehmeranschlussleitung über einen neu zu errichtenden Schaltverteiler auf dem Hauptkabel. Über den Schaltverteiler haben die Wettbewerber der Telekom die Möglichkeit, Kunden in solchen Regionen mit leistungsstarken Breitbandanschlüssen zu versorgen, wo die Infrastruktur des marktbeherrschenden Unternehmens weit weg vom Kunden ist. Die Telekom hatte die Einführung des Schaltverteilerzugangs durch die Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2008 mit einer Klage angegriffen, die das Verwaltungsgericht Köln in ihren wesentlichen Punkten heute abgewiesen hat.

Das Verwaltungsgericht führte dabei aus, dass die Telekom zwar grundsätzlich nicht zum Aufbau neuer Kapazitäten für ihre Wettbewerber verpflichtet sei und ein Zugangsanspruch in der Regel nur zur vorhandenen Infrastruktur des Marktbeherrschers bestehe. Allerdings sei der Aufbau eines Schaltverteilers nicht als Kapazitätserweiterung aufzufassen, sondern lediglich als Zugangsvariante zu einer effektiveren Nutzung der vorhandenen Teilnehmeranschlussleitungen im Sinne der Kunden.

"Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht den Angriff der Telekom auf eine verbesserte Breitbandversorgung im ländlichen Raum abgewehrt und die Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Schaltverteiler bestätigt hat", begrüßt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers das Urteil.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Neil De Luca, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reuterstr. 159, 53113 Bonn Telefon: (0228) 24999-70, Telefax: (0228) 24999-72

(cl)

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