Pressemitteilung | KZV Berlin - Kassenzahnärztliche Vereinigung

Konservierende Leistungen für AOK-Versicherte in Berlin gefährdet

(Berlin) - Die Versicherten der AOK Berlin-Brandenburg müssen bis Ende des Jahres mit Einschränkungen bei der zahnärztlichen Versorgung rechnen. Der Grund: Das Budget, das die AOK für zahnerhaltende Maßnahmen zur Verfügung stellt, ist aufgebraucht. In Berlin sind rund 535.000 Menschen bei der AOK Berlin-Brandenburg versichert. Für die Zahnärzte bedeutet das, dass sie bei AOK-Patienten auf Honorar verzichten müssen. Dabei trägt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin) keinerlei Verantwortung für die Mittelknappheit.

Hintergrund:

Die KZV Berlin verteilt die Gelder, die die Krankenkassen zur Verfügung stellen, auf die rund 3.400 Berliner Vertragszahnärzte. Grundlage dafür ist ein Honorarverteilungsmaßstab, den die KZV Berlin und die Krankenkassen gemeinsam festgelegt haben. Die KZV Berlin ist gemäß diesem Verteilungsmaßstab gezwungen, die Honorare der Zahnärzte zu senken, wenn sich abzeichnet, dass das Budget nicht ausreicht.

Dr. Jörg-Peter Husemann, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin: "Seit 16 Jahren, seit Einführung der Budgetierung, führen die Selbstverwaltungen, die KZVen, eine Mangelverwaltung durch, in dem die sog. Honorarverteilungsmaßstäbe umgesetzt werden müssen, die diesen Mangel auf alle Zahnärzte verteilen. Rationierung, ja Strangulierung, das ist die Leistungsvergütung, von der die AOK behauptet, sie sei ausreichend."

Die KZV Berlin kann die Menge der erbrachten Behandlungen nicht steuern. Je mehr Patienten Zahnschmerzen haben und eine Füllung oder eine Wurzelbehandlung brauchen, umso höher sind auch die Kosten. Die Budgetüberschreitung beträgt 12,49 Prozent, das sind 7,6 Millionen Euro.

Die AOK ist die einzige große Krankenkasse, bei der es in diesem Jahr zu solchen Budgetüberschreitungen kommt. Die ebenfalls betroffene Bundesknappschaft hat nur sehr wenig Versicherte. Der Hauptgrund dafür ist, dass die AOK Berlin-Brandenburg weniger Geld pro Mitglied für zahnmedizinische Leistungen zur Verfügung stellt als ihre Mitbewerber. Dabei liegen die Pro-Kopf-Ausgaben der AOK um ca. 20 Prozent unterhalb der der anderen Berliner Krankenkassen. Das Problem ist also hausgemacht. Zudem hat die AOK viel Geld in ihre Hausarztverträge gesteckt. Dieses Geld fehlt nun offensichtlich in anderen Bereichen.

Fazit:

Die AOK Berlin-Brandenburg schadet mit ihrer kompromisslosen Haltung Patienten und Zahnärzten. Für Praxen, die viele AOK-Patienten haben, sind die Einbußen existenzgefährdend. Die Situation in Berlin wird zudem dadurch verschärft, dass die Honorare der Berliner Vertragszahnärzte immer noch weit unter den der Zahnärzteschaft in den alten Bundesländern liegen. Die laufenden Kosten wie Gehälter und Praxismiete fallen trotzdem an. Leidtragende sind aber vor allem auch sozial Schwache und Kinder, die bei ihren Eltern mitversichert sind.

"Die AOK weiß das, trägt aber den Konflikt mit der KZV Berlin auf dem Rücken der Schwächsten aus. Dieses Verhalten ist beschämend für eine Krankenkasse, die sich selbst als Partner junger Familien sieht", so Dr. Jörg-Peter Husemann von der KZV Berlin.

Ähnlich ist die Situation auch in Bayern. Da die Vergütungsverhandlungen zwischen der AOK Bayern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) gescheitert sind, wird nun das Geld für zahnerhaltende Maßnahmen wie Füllungen oder Wurzelkanalbehandlungen knapp. Die KZV Bayerns hat deshalb vorsorglich Puffertage ausgerufen, d. h. für behandelnde Zahnärzte müssen alle Kriterien des Wirtschaftlichkeitsgebots laut SGB V gleichzeitig zutreffen, wenn sie eine GKV-Leistung gegenüber dem AOK-Versicherten erbringen und abrechnen wollen. Der Zahnarzt muss also prüfen, ob diese Leistung tatsächlich nach GKV-Maßstäben notwendig, zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich ist oder ob es eine kostengünstigere Lösung im GKV-Katalog in langfristiger Betrachtung der Behandlungslösung gibt. An diesen Puffertagen kann das Honorar der bayerischen Zahnärzte um bis zu zwei Drittel sinken.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin -Körperschaft des öffentlichen Rechts - Pressestelle Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin Telefon: (030) 89004-183, Telefax: (030) 89004-102

(el)

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