Pressemitteilung | Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. (VVWL)

Lang-Lkw in NRW teilweise freigegeben - Faktencheck

(Düsseldorf) - Am 22. Juli 2015 wurde die 5. Änderungsverordnung zur "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)" veröffentlicht. Damit wird es auch in NRW erlaubt, den kleinstmöglichen Lang-Lkw im öffentlichen Straßenverkehr einzusetzen.

Wie lang sind diese Lang-Lkw?
Die rechtliche Änderung erlaubt einen um 1,3 Meter längeren Sattelauflieger einzusetzen. Bislang erlaubt sind als Kombination von Sattelzugmaschine und Sattelauflieger 16,5 Meter, neu sind 17,8 Meter erlaubt.

Fallen die neuen Lang-Lkw auf?
Ja, aber nur durch das am Heck befestigte orangefarbene Schild mit der Aufschrift "Lang-Lkw" - ansonsten wohl eher nicht. Denn schon seit Jahrzehnten sind völlig legal und ohne Ausnahmegenehmigung Lkw-Kombinationen aus Motorwagen und Anhänger mit einer Gesamtlänge von 18,75 Metern im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs.

Dürfen diese neuen Lang-Lkw überall fahren?
In NRW darf jetzt mit dem verlängerten Sattelzug das gesamte Straßennetz befahren werden, darüber hinaus in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für andere Bundesländer, die sich wie beispielsweise Bremen am Feldversuch beteiligen, besteht darüber hinaus eine Liste mit genehmigten Straßenabschnitten auf Bundesstraßen und Autobahnen.

Ist dafür eine Genehmigung erforderlich?
Nein. Der Feldversuch wird jedoch wissenschaftlich durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) begleitet und ausgewertet. Darum muss sich jeder teilnehmende Unternehmer vorab schriftlich bei der BASt anmelden.

Feldversuch auf öffentlichen Straßen - ist das sicher?
Wir meinen: Ja. Es gibt Bedingung zur Teilnahme am Feldversuch: Das Fahrzeug muss über modernste Sicherheitssysteme (z.B. Spurhalteassistent und rückwärtige Kamera) verfügen, der Fahrer muss mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Güterverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen haben und in der Bedienung der neuen Fahrzeugkombination geschult werden.

Kommen jetzt die 60-Tonner?
Nein. Es bleibt bei den maximalen 40 Tonnen (44 Tonnen, wenn der Auflieger auf die Bahn oder das Binnenschiff verladen wird - auch diese Regel gibt es schon lange). Wir haben übrigens nie eine Anhebung der Gewichte gefordert, denn einerseits sind unsere maroden Brücken höheren Gewichten nicht gewachsen, andererseits wird ab einem Gewicht von ca. 48 Tonnen eine weitere Antriebsachse benötigt. Das bedeutet höhere Anschaffungskosten und höhere Spritverbräuche und ist darum nicht effizient.

Was bringt der verlängerte Sattelzug?
Die Effizienz beim Transport von voluminösen Gütern (Konsumgüter, Automotive, Verpackungen) wird um rund 8 Prozent gesteigert. Das kommt nicht nur der Wirtschaft zugute, vielmehr wird die Umwelt spürbar entlastet und auch der Straßenverkehr entzerrt.

Werden jetzt alle Sattelzüge umgerüstet?
Nein. Gerade im Verteilerverkehr sind die Logistiker auf städtetaugliche kleine Lkw (meist mit maximal 7,5 t) angewiesen. Das wird auch so bleiben. Darüber hinaus läuft der Feldversuch in anderen Bundesländern seit 2012 und wird Ende 2016 auslaufen. Wegen des in Zwischenberichten von der BASt dokumentierten Erfolges gibt es klare Signale aus der Politik, dass es dann irgendwie weitergehen wird - eine Garantie gibt es jedoch nicht. Daher wird die Zahl der Unternehmer in NRW, die jetzt noch in den laufenden Versuch einsteigen, überschaubar bleiben.

Werden jetzt Güter verstärkt von der Bahn und dem Binnenschiff auf die Straße verlagert?
Das wird zwar immer von Gegnern des Lang-Lkw als Argument angeführt, wirklich Sinn macht das jedoch nicht. Die einzelnen Verkehrsträger haben unterschiedliche Stärken, die darum je nach Notwendigkeit von Logistik und Industrie ausgewählt werden. Eine Effizienzsteigerung der Straße von rund 8 Prozent im Volumen macht dabei keinen nennenswerten Unterschied. Die Zwischenberichte der BASt aus dem laufenden Versuch belegen auch, dass keine Verlagerung der Verkehrsströme erfolgt.

Fazit der Verkehrswirtschaft und Logistik NRW:
Wir setzen uns generell für die Nutzung der möglichen Innovationen und den maximalen Infrastrukturausbau aller Verkehrsträger ein, damit das Wirtschaftswachstum unseres Landes nicht im Stau erstickt. Vor dem Hintergrund des immer schärfer werdenden Fahrermangels und der zunehmend verfallenden Infrastruktur werden mit dieser neuen Rechtslage Wirtschaft und Straßen um drei Palettenstellplätze pro Sattelzug entlastet. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. (VVWL), Geschäftsstelle Düsseldorf Pressestelle Erkrather Str. 141, 40233 Düsseldorf Telefon: (0211) 7347-80, Fax: (0211) 7347-814

(sa)

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