Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL)

Leasing-Wirtschaft kritisiert Reformpläne des IASB

(Berlin) - In einem Comment Letter an den International Accounting Standards Board (IASB) kritisiert der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) die Pläne zur Reform der internationalen Bilanzierungsstandards für Leasing-Geschäfte. Aus Sicht der Leasing-Wirtschaft erfolgt die Reform unter unnötigem Zeitdruck. Der Neuregelungs-Vorschlag weist erhebliche konzeptionelle Schwächen und Praktikabilitätsdefizite auf. Leasing-Nehmer, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren, würden nach den Plänen des IASB mit erheblichem Bilanzierungsaufwand belastet, ohne dass dem ein angemessener Nutzen für die Bilanzleser gegenüber steht.

"Die Standardsetzer wollen alle Leasing-Geschäfte über einen Kamm scheren", sagt BDL-Präsident Martin Mudersbach. "Für die Anmietung eines Bürokopierers mit Papier- und Toner-Service werden zukünftig prinzipiell die gleichen Bilanzangaben gefordert wie für die geleaste Flugzeugflotte eines Luftfahrtunternehmens". Die Bewertung der bilanziell anzusetzenden Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten basiere in erheblichem Maße auf subjektiven Einschätzungen des Bilanzierenden, so Mudersbach weiter. "Der Leasing-Nehmer wird gezwungen, Informationen bereitzustellen, die niemand sinnvoll beurteilen kann und für die in den meisten Fällen auch gar kein Bedarf besteht."

Der IASB hat seine gemeinsam mit dem US-amerikanischen Standardsetzer Federal Accounting Standards Board (FASB) entwickelten Reformüberlegungen im Frühjahr in einem Diskussionspapier veröffentlicht. Demnach sollen unter IFRS zukünftig ausnahmslos alle Miet- und Leasing-Verhältnisse mit den daraus resultierenden Nutzungsrechten ("Rights-of-Use") und Verpflichtungen in der Bilanz des Mieters erfasst werden. Bisher werden geleaste Wirtschaftsgüter nur dann beim Leasing-Nehmer bilanziert, wenn mit dem Leasing-Geschäft im Wesentlichen alle Chancen und Risiken auf ihn übertragen worden sind (Finance Lease). Bloße Nutzungsüberlassungen (Operating Leases) werden - wie andere Dienstleistungen auch - als "schwebende Geschäfte" nicht bilanziell erfasst. Der neue Leasing-Standard, dessen Fertigstellung Mitte 2011 geplant ist, betrifft nur Leasing-Nehmer, die nach IFRS bilanzieren.

Als Alternative zu dem unausgegorenen Reformkonzept des IASB schlägt der BDL vor, eventuelle Schwachstellen der langjährig bewährten Regelung unter Beibehaltung der sachgerechten Unterscheidung von Finance und Operating Leases zu beheben. So könnten etwa zusätzliche Angaben zu Operating Leases im Anhang des Jahresabschlusses den Informationsbedürfnissen der Bilanzleser wesentlich besser gerecht werden als eine Überfrachtung der Bilanz. In jedem Fall muss sicher gestellt sein, dass die betriebswirtschaftlichen Vorteile des Leasing wie Flexibilität und Unkompliziertheit nicht durch überzogene Bilanzierungsanforderungen in den Schatten gestellt werden. Gerade in Zeiten eines allgemeinen Finanzie-rungsengpasses zeigt sich die überragende Bedeutung der Finanzierungsalternative Leasing für die gesamtwirtschaftliche Investitionsversorgung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) Pressestelle Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin Telefon: (030) 206337-0, Telefax: (030) 206337-30

(tr)

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