Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL)

Leasing-Wirtschaft kritisiert Wettbewerbsverzerrung / Doppelbesteuerung behindert Investitionen

(Berlin) - "Wenn es der zukünftigen Koalition ernst damit ist, Anreize für Wirtschaftswachstum zu schaffen und den Mittelstand zu fördern, müssen die steuerlichen Benachteiligungen für Leasing-Gesellschaften endlich abgeschafft werden", appelliert Martin Mudersbach, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL). Denn die Leasing-Wirtschaft habe sich in den vergangenen 47 Jahren beispiellos als erfolgreicher Investitionsmotor erwiesen und in Krisenphasen als Partner des Mittelstandes bewährt. Inzwischen werden rund ein Viertel der Ausrüstungsinvestitionen über Leasing realisiert. Zurzeit werde die Branche jedoch in ihrer Funktion stark behindert. "Als Folge der Unternehmenssteuerreform ziehen die Leasing-Gesellschaften immer noch im Wettbewerb mit den Kreditinstituten den Kürzeren. Diese Wettbewerbsverzerrung ist nicht hinnehmbar und muss durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden", fordert der BDL-Präsident.

Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 neuen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsregeln führen zu einer Doppelbesteuerung des Finanzierungsaufwands von Leasing-Investitionen sowohl beim Leasing-Nehmer als auch bei den Leasing-Unternehmen. Die Politik hatte die Problematik der Doppelbelastung erkannt und eine schnelle Korrektur versprochen. Das Ergebnis heute: Die als Gegenleistung geforderte Aufsicht ist Realität, die Gewerbesteuererleichterung nicht. "Obwohl es dafür keine sachlichen Argumente gab und gibt, bedeutet die Aufsicht für unsere mittelständische Branche einen stark erhöhten bürokratischen Aufwand." Der Präsident weiter: "Ebenso unbegründet und völlig realitätsfern hat der Gesetzgeber anschließend die Gewerbesteuererleichterung auf diejenigen Leasing-Gesellschaften begrenzt, die ′nachweislich ausschließlich′ Finanzierungs-Leasing betreiben." Dadurch werde jedoch die Mehrzahl der Gesellschaften de facto von der Erleichterung ausgeschlossen. Denn nach bisherigem Stand kippt bereits ein einzelner Service-Vertrag die Ausschließlichkeit. "Jedoch bieten LeasingGesellschaften eine Reihe von Serviceleistungen an. Gerade die Kombination verschiedener Leistungsfacetten ist das Erfolgsrezept des Produktes Leasing", erläutert Mudersbach. Damit drohe die praxisferne Anforderung die zentralen Erfolgsfaktoren des Leasings zu zerstören.

Demgegenüber wird bei Kreditinstituten lediglich ein "Überwiegen" der begünstigten Aktivitäten gefordert, um in den Genuss der Gewerbesteuererleichterung zu kommen. Mehr noch: Leasing gehört jetzt ausdrücklich zu den begünstigten Aktivitäten von Banken. "Eine Wettbewerbsverzerrung, die das ursprüngliche Ansinnen einer Gleichstellung konterkariert. Hier muss die zukünftige Koalition schnellstmöglich nachbessern, damit die zugesagte Gleichstellung endlich auch de facto realisiert wird", fordert der BDL-Präsident.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) Pressestelle Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin Telefon: (030) 206337-0, Telefax: (030) 206337-30

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