Pressemitteilung | (ABVP) Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. - Bundesgeschäftsstelle

Leistungsverweigerungen nun auch durch die AOK Mecklenburg-Vorpommern

(Hannover) - Viele Versicherte der AOK Mecklenburg-Vorpommern erhielten in den letzten Tagen Ablehnungen von ärztlich ausgestellten Verordnungen Häuslicher Krankenpflege. Nun müssen die Versicherten beweisen, dass die AOK-Ablehnungen zu unrecht erfolgt sind. Ralf Klunkert, ABVP-Geschäftsführer für Mecklenburg-Vorpommern: „Angesichts der betagten Menschen, um die es hier geht, ist das mehr als eine Zumutung. Außerdem ist das AOK-Handeln rechtswidrig.“ Die AOK-Versicherten sollten sich gegen die AOK zur Wehr setzen. Die ABVP-Mitglieder und die Patientenschutzorganisation DGVP unterstützten die Betroffenen.

Insbesondere kritisiere der ABVP, dass die AOK-Ablehnungen vor allem erfolgen, bevor festgestellt sei, ob Laienkräfte die verordneten Leistungen ausführen könnten und bevor Pflegebedürftige und Laienpfleger erklärt hätten, dass sie dies auch wollten.

Heiner Schülke, Sprecher des ABVP-Vorstandes: „Vor allem bei verordneten Injektionen und Pflege im Intimbereich kann es in der Familie zu Problemen kommen. Dies müssen die AOK-Sachbearbeiter vor einer Ablehnung erst prüfen – und nicht umgekehrt.“

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Roscherstr. 13 A 30161 Hannover Telefon: 0511/338980 Telefax: 0511/3389898

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